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AHO Aktuell - 12.10.2004

Absolutes Handelsverbot für Gelbwangenkakadu und Blaukopfamazone


München / Bangkok (aho) - Für zwei hochbedrohte Papageien hat der
Wissenschaftsausschuss der in Bangkok tagenden Konferenz des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) heute ein absolutes
Handelsverbot beschlossen: "Für den Gelbwangenkakadu könnte die
heutige Entscheidung die letzte Rettung bedeuten", betont Daniela
Freyer, die für die Artenschutzorganisation PRO WILDLIFE an der
WA-Konferenz teilnimmt. "Für in freier Wildbahn gefangene Vögel
besteht zwar ein Exportverbot aus dem Herkunftsland Indonesien, doch
die Tiere werden außer Landes geschmuggelt und dann als angebliche
Nachzuchten in alle Welt verkauft. Jetzt könnte dieser
Etikettenschwindel endlich unterbunden werden". PRO WILDLIFE begrüßt
auch das Handelsverbot für Blaukopfamazonen aus Mexiko, die ebenfalls
für den internationalen Tierhandel rücksichtslos geplündert wurden.
Deutschland und die EU sind für beide Papageien ein Absatzmarkt.

Alle Papageien sind seit 1992 zumindest in Anhang II des WA aufgeführt
und unterliegen somit Handelsbeschränkungen (einige Arten unterstehen
Anhang I und sind somit vom kommerziellen Handel ausgenommen). Dennoch
geht der Raubbau an den Wildbeständen bei vielen Arten nahezu
ungebremst weiter. So stammen neun von zehn nach Deutschland
importierten Papageien noch immer aus der Natur. Auch sehr seltene
Arten landen nach wie vor in den Käfigen europäischer Vogelliebhaber.
Besonders kritisch steht es dabei u.a. um Gelbwangenkakadu und
Blaukopfamazone:

Gelbwangenkakadu: Die in Indonesien lebende Papageienart ist aufgrund
des massiven Fangs für den Tierhandel inzwischen akut vom Aussterben
bedroht. Über 100.000 Gelbwangenkakadus exportierte Indonesien in den
letzten 20 Jahren, heute leben nur noch wenige Tausend, aufgeteilt in
fünf verschiedene Unterarten und verschiedene Inselpopulationen. Ein
Exportverbot Indonesiens für Wildfänge wird seit Jahren umgangen,
indem Wildvögel als angebliche "Nachzuchten" ausgegeben werden. Jeder
dritte "gezüchtete" Gelbwangenkakadu landet in deutschen Käfigen.
Bislang war der Gelbwangenkakadu nur in Anhang II des WA gelistet und
somit der Handel unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zukünftig
gilt nun weltweit ein absolutes Handelsverbot, das auch den
Schwarzhandel erheblich erschwert. "Seit Jahren kämpfen wir, um den
Gelbwangenkakadu zu retten. Heute hatten unsere Bemühungen endlich
Erfolg", so Freyer.*

Blaukopfamazone: Der nur in Mexiko vorkommende Papagei ist wegen
seiner auffallend blauroten Kopfzeichnung bei Vogelliebhabern sehr
begehrt. Aufgrund anhaltender Naturentnahmen ist er in weiten Teilen
seines ehemaligen Verbreitungsgebietes bereits ausgerottet. Vor allem
Anfang der 1980er und in den 1990er Jahren wurden Tausende
Blaukopfamazonen exportiert. Deutschland und die EU gehörten neben den
USA zu den größten Abnehmern. Inzwischen gibt es nur noch 7.000 bis
10.000 Tiere. "Zwar ist die Blaukopfamazone inzwischen in Mexiko
geschützt, aber der illegale Handel blüht", berichtet die PRO WILDLIFE
Sprecherin. "Durch die heutige Entscheidung für ein internationales
Handelsverbot haben nun auch die Importländer bessere Möglichkeiten,
gegen den Schmuggel vorzugehen."

* Hintergrund: Eine Hochstufung des Gelbwangenkakadus von
Anhang II in Anhang I des WA war in der Vergangenheit wiederholt
gescheitert: 1997 stellte Deutschland einen entsprechenden Antrag, der
damals am Widerstand Indonesiens scheiterte. Eine Wiederaufnahme
dieser Initiative Deutschlands fand 2002 bereits bei den
Vorverhandlungen innerhalb der EU, die beim WA gemeinsam abstimmt,
nicht die erforderliche Mehrheit. Erst auf der WA-Konferenz 2004, als
Indonesien als Herkunftsland des Gelbwangenkakadu selbst den Antrag
einreichte, konnte ein absolutes Handelsverbot durchgesetzt werden.



 



 

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