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AHO Aktuell - 25.10.2004

Newcastle - Krankheit: Impfpflicht unbedingt beachten


Schwerin (aho) - Gegen die Newcastle - Krankheit (ND), die auch als
atypische Geflügelpest bezeichnet wird, müssen alle Hühner und
Truthühner in Deutschland geimpft werden. Der Landwirtschaftsminister
von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Backhaus fordert wegen des Tierseuchen
- Verdachtsfalles in einem nicht gegen ND geimpften
Hühnerbestand in Schleswig - Holstein
alle Halter von Hühnern und
Truthühnern auf, der Impfpflicht, die für alle, auch für kleine
Bestände gilt, nachzukommen. "Außerdem muss diese Impfung regelmäßig
wiederholt und dokumentiert werden. Wer der Impfpflicht nicht
nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße
bis zu 25.000 Euro rechnen", betont der Minister. Hühner und
Truthühner dürfen nur ausgestellt werden, wenn sie von einer gültigen
tierärztlichen Impfbescheinigung begleitet werden. Auch können
Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse gemindert oder versagt
werden, wenn Halter gegen die Vorschriften verstoßen haben.

Die atypische Geflügelpest ist nicht mit der Vogelgrippe, welche auch
klassische Geflügelpest genannt wird, identisch. Hühner und Truthühner
erkranken schwer. Für den Menschen ist eine gesundheitliche Gefährdung
auszuschließen. In Ausnahmefällen kann es zu leichten
Bindehautentzündungen kommen.



 



 

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