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AHO Aktuell - 28.10.2004

Schweiz: Tierarzneimittel künftig auch in Apotheken


Bern (aho) - Ab sofort können in der Schweiz Tierarzneimittel auch in
den Apotheken und nicht mehr nur beim Tierarzt gekauft werden. Die
Wettbewerbskommission (Weko) der Schweiz hat am 11. Oktober 2004 über
die Absprache zwischen Herstellern und Grossisten von
Tierarzneimitteln über die Nicht-Belieferung von Apotheken
entschieden. Die Absprache stellte eine Vereinbarung dar, welche den
Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und nicht gerechtfertigt ist.

Ein Dutzend von rund 60 Herstellern und Grossisten von
Tierarzneimitteln verweigerte über weite Strecken die Belieferung von
Apotheken mit Tierarzneimitteln. Dieses Dutzend weist etwa 80 %
Marktanteil auf. Bei den selten erfolgenden Lieferungen verlangten die
Hersteller und Grossisten von den Apotheken zudem häufig ein Rezept.
Faktisch blieb den Apotheken damit der Ein- und Verkauf von
Tierarzneimitteln weitgehend verwehrt. Die Weko kam zum Schluss, dass
die zwölf Hersteller und Grossisten die Apotheker gegenüber den
Tierärzten benachteiligen. Diese Benachteiligung erachtet die Weko als
nicht durch Effizienzgründe gerechtfertigt und als kartellrechtswidrig.

Im Schlussstadium der Untersuchung erklärten sich die zwölf Hersteller
und Grossisten zu einer einvernehmlichen Regelung mit den
Wettbewerbsbehörden bereit. Darin verpflichteten sie sich, die von
ihnen hergestellten und vertriebenen Tierarzneimittel auf Bestellung
und ohne vorgängige Vorlage von Rezepten an Apotheken zu liefern.
Seither beliefern die Hersteller und Grossisten Apotheken auf Anfrage
mit Tierarzneimitteln. Somit können die Tierhalter in Zukunft selber
frei entscheiden, ob sie die Tierarzneimittel beim Tierarzt oder in der
Apotheke kaufen wollen.

Das Verhalten der Tierärzte wurde ebenfalls untersucht. Die
kartellrechtlichen Vorbehalte bestätigten sich dabei nicht. Es konnte
keine Abrede zwischen den Tierärzten festgestellt werden, die gegen den
Vertrieb von Tierarzneimitteln an Apotheken gerichtet ist.





 



 

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