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AHO Aktuell - 07.12.2004

Erster Tollwutfall in Baden-Württemberg seit 1996


Stuttgart (aho) - Wie das baden-württembergische Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (7. Dezember) informierte,
ist der Tollwutverdacht bei einem ausgewachsenen Fuchsrüden, der in
Elztal-Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis) erlegt wurde, durch das
Friedrich Löffler-Institut auf der Insel Riems (Ostsee) bestätigt
worden. Das Tier wurde in einem Gebiet erlegt, in dem seit des
Auftretens von Tollwutfällen in Hessen und Bayern die Füchse zweimal
pro Jahr vorsorglich gegen Tollwut mittels Fressköder geimpft worden
sind. Dadurch soll eine Einschleppung verhindert werden. Eine aktuelle
Beköderungsaktion als Ringimpfung um den Erlegungsort werde in
Abstimmung mit den Nachbarländern Bayern und Hessen derzeit geprüft.
Der letzte Tollwutfall trat in Baden-Württemberg im Jahre 1996 auf.

In Hessen wurden in diesem Jahr schon mehrere Fälle von Tollwut bei
Füchsen und Rehwild festgestellt. Der Fuchs im Neckar-Odenwald-Kreis
war durch eine Lähmung der Hinterläufe aufgefallen, erlegt und an das
Untersuchungsamt in Heidelberg eingesandt worden. Im bestehenden
Impfgebiet und an dessen Rand sollen künftig alle erlegten Füchse
sowie andere seuchenverdächtige oder für die Tollwut empfängliche wild
lebende Tiere unverzüglich zur Untersuchung eingesandt werden.

Aufgrund der früheren Tollwutfälle in Hessen waren in
Baden-Württemberg bereits zum gefährdeten Bezirk erklärt worden:

Stadtkreis Mannheim: ganz
Stadtkreis Heidelberg: ganz
Rhein-Neckar-Kreis: ganz
Neckar-Odenwald-Kreis: ganz
Landkreis Karlsruhe: 1 Gemeinde (Östringen).

Mit diesem neuen Tollwutfall in Elztal-Muckental wurde der gefährdete
Bezirk wie folgt erweitert:

Main- Tauber- Kreis: 11 Gemeinden (Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen,
Tauberbischofsheim, Külsheim, Wertheim, Freudenberg, Königheim, Ahorn,
Boxberg, Assamstadt, Werbach)

Hohenlohe- Kreis: ganz
Heilbronn- Kreis: ganz
Stadtkreis Heilbronn: ganz

Die Gemeinden innerhalb des gefährdenden Bezirks werden an den
Ortsschildern mit entsprechenden Warnschildern auf die Tollwut
hinweisen. Das Ministerium appelliert an die Jäger im Land, Füchse
schärfstens zu bejagen und unverzüglich den zuständigen
Veterinärbehörden zu melden, wenn verendete Füchse oder andere
verhaltensauffällige Tiere gefunden würden. Zur Abklärung der
Infektionsursache und der möglichen Verbreitung sind umfangreiche
ergänzende Untersuchungen der Fuchs- und Wildtierpopulation,
insbesondere um den Ort des Abschusses, notwendig.

Hinweise:

Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen
gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich
unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person
begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Ebenso Katzen,
die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige
Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren
in Berührung gekommen sind und keinen Impfschutz besitzen. Hunde-
und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit
Hunden und Katzen sind mindestens acht Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Solche Ausstellungen und Veranstaltungen können beschränkt oder
verboten werden, wenn es aus Gründen der Seuchenbekämpfung
erforderlich ist.


 



 

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