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AHO Aktuell - 20.12.2004

Greifvogelarten dürfen nicht mehr gekreuzt und gezüchtet werden


Berlin (aho) - In Deutschland ist es zukünftig verboten,
Greifvogel-Hybride zu züchten. Dabei handelt es sich um Kreuzungen
unterschiedlicher Greifvogelarten, zum Beispiel des Wander- und des
Gerfalkens. Der Bundesrat hat am Freitag (17.12.04) der Änderung
der Bundesartenschutzverordnung
zugestimmt, die
Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegt hat. Hybride werden
vorwiegend für Abnehmer in arabischen Staaten gezüchtet und dorthin
exportiert. Gelangen sie bei Freiflugübungen in die Natur, können sie
Bestand und Wiederansiedlung der heimischen Greifvogelarten,
insbesondere der Wanderfalken, ernsthaft gefährden. Sie können
erwiesenermaßen Vögel heimischer Arten aus ihren Revieren verdrängen
und deren Brut damit vernichten.

Naturschutz- wie auch die Falkner- und die Jagdverbände haben das
Verbot der Greifvogelhybrid-Zuchten seit langem gefordert. Das Verbot
der Greifvogelhybrid-Zucht und -haltung in Deutschland ist mit einer
Übergangsfrist von zehn Jahren für bestehende Zuchtbetriebe verbunden.
Schon während dieser Übergangsfrist ist der Freiflug von
Greifvogelhybriden nur noch mit telemetrischer Überwachung zulässig.

Aus Tierschutzgründen ist es künftig auch möglich, bei der
Kennzeichnung von Schildkröten auf den implantierbaren Mikrochip zu
verzichten. Statt dessen kommt als Erkennungsnachweis auch eine
Fotografie des Tieres in Betracht. Mit dieser neuen Regelung löst
Bundesumweltminister Trittin seine Zusage an die Verbände ein.

Weitere gefährdete Vogelarten, vor allem Papageien, wurden erstmalig
einer Kennzeichnungspflicht unterworfen, andere - leicht züchtbare
Vogelarten - wurden von dieser Pflicht freigestellt. Die Angaben zu
den Größen der für die Kennzeichnung zu verwendenden Fußringe wurden
wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Der Entwurf der Verordnung kann hier als PDF-Datei geladen
werden. Ein Hintergrundpapier steht ebenfalls als PDF-Dokument
zur Verfügung.



 



 

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