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AHO Aktuell - 05.01.2005

Tollwutgeschehen durch weitgreifende Maßnahmen ausbremsen


Heidelberg (aho) - "Die neuen Fälle von Tollwut in Baden-Württemberg
zeigen, dass wir in unseren Bemühungen der Vorsorge und Bekämpfung
nicht nachlassen dürfen, auch wenn die dafür benötigten finanziellen
Mittel nicht unbedeutend sind. Jetzt gilt es, durch die Immunisierung
der Fuchspopulation die Infektionskette zu unterbrechen", erklärte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Willi Stächele MdL, am Dienstag (4. Januar) in Heidelberg.

Nach dem seit 1996 erstmaligen Wiederauftreten von Tollwut Mitte
Dezember 2004 sei die sofortige Einleitung einer Impfaktion dringend
geboten gewesen, bevor die sogenannte Fuchsranz zur vermehrten
Wanderschaft der Tiere führe, erläuterte Stächele. Derzeit sind fünf
Fälle von Tollwut aus dem Neckar-Odenwald-Kreis amtlich festgestellt.
Bei einem Vor-Ort Besuch im Heidelberger Stadtwald und in der
Außenstelle des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA)
informierte der Minister über den aktuellen Zwischenstand der
Tollwutbekämpfungsmaßnahmen in Baden-Württemberg.

Bei der neuerlichen Sonderaktion wurden die Tollwutimpfköder
überwiegend mittels Flugzeugabwurf, in dicht besiedelten Gebieten
ergänzend per Hand durch die Jagdausübungsberechtigten, ausgebracht.
Für die Aktion habe das Land für den Impfstoff und dessen Ausbringung
im Dezember eine Summe von 70.000 Euro bereitgestellt.

Baden-Württemberg hatte bereits vor Auftreten der Tollwutfälle im
Dezember in den Jahren 2003 und 2004 je zwei Mal entlang der Grenze zu
Hessen Tollwutimpfköder ausgebracht. Trotz bislang guter
Impfergebnisse war der Infektionsdruck offenkundig zu stark. Nach
Empfehlung des nationalen Referenzlabors (FLI / Friedrich
Löffler-Institut in Wusterhausen) wurde deshalb kurzfristig eine
zwischen Hessen und Baden-Württemberg eng abgestimmte außerplanmäßige
und großflächige zusätzliche Beköderungsaktion durchgeführt, um eine
weitere Ausbreitung der Tollwut zu verhindern. Aufgrund der neuen
Infektionsfälle wurde das Gebiet der tollwutgefährdeten Bezirke
weitere ausgedehnt. In Baden-Württemberg sind davon die Landkreise
Rhein-Neckar, Enz-Kreis, Neckar-Odenwald, Karlsruhe, Hohenlohe,
Heilbronn, Ludwigsburg und Main-Tauber sowie die Stadtkreise Mannheim,
Heidelberg und Heilbronn betroffen. Auf hessischer Seite wird in den
unmittelbar benachbarten Kreisen Bergstraße und Odenwald geimpft.

"Nur durch das wirksame Zusammenspiel der Bundesländer
Baden-Württemberg, Hessen und Bayern kann eine Ausbreitung der
Tollwut verhindert werden", erklärte Stächele. Aber auch vom Verhalten
der Bevölkerung hänge der Erfolg ab, unterstich der Minister.
"Spaziergänger im gefährdeten Bezirk sollten ihre Hunde an der Leine
führen, damit nicht der ein oder andere mit Fischmehl präparierte
Fuchsköder im Magen eines Haustieres verschwindet", so Stächele. "Um
die Tollwut wieder zum Erlöschen zu bringen, sind neben der Impfung
die konsequente Bejagung der Füchse und die Beprobung durch die
zuständige Behörde nötig", unterstrich Stächele seinen Appell an die
Jagdausübungsberechtigten.

Minister Stächele kündigte zwei weitere Impfaktionen in den
gefährdeten Bezirken für das Jahr 2005 im Frühjahr und im Herbst an.
Ob die gefährdeten Bezirke wieder aufgehoben werden könnten sei von
den Impfmaßnahmen, der Anzahl der untersuchten Füchse und der daraus
resultierenden mehrjährigen Tollwutfreiheit abhängig.

Der Minister unterstrich den Appell an die Bevölkerung, in den
Impfgebieten neben der Beachtung der Leinenpflicht für die Hunde auch
die Impfköder nicht selbst zu berühren. Sollten verendete oder durch
einen Unfall getötete Füchse in dem gefährdeten Gebiet gefunden
werden, gelte die Vorgabe, die Tiere nicht anzufassen sondern die
zuständige Veterinärbehörde zu informieren. In Baden-Württemberg
zählen die Landkreise Rhein-Neckar, Neckar-Odenwald und Heilbronn
sowie die Stadtkreise Mannheim, Heidelberg und Heilbronn zum
gefährdeten Bezirk.

Zusatzinformation:

Die Feststellung der Tollwut im Labor erfolgt anhand einer Gewebeprobe
des Gehirns, das am getöteten Tier entnommen wird. Mit dem Verfahren
der "Immunfluorenzenstechnik" werden die Tollwutviren im
Flurenzenslicht farblich sichtbar. Eine sichere Diagnose am lebenden
Tier ist nicht möglich. Der Speichel eines tollwütigen Tieres enthält
große Mengen von Viren und kann über Wunden (Biss) aber auch durch
kleinste Hautverletzungen (Hautrisse) übertragen werden. Je näher der
Ort des Eindringens am Kopf ist, um so kürzer ist der Weg zum Gehirn.
Das heißt, um so schneller bricht die Krankheit aus. Mensch und Tier
können vorbeugend geimpft werden. Beim Mensch ist eine Simultanimpfung
auch nach der Infektion noch möglich, wenn dies früh genug erfolgt.
Heilungsversuche beim Tier sind verboten.



 



 

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