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AHO Aktuell - 14.01.2005

OVG Rheinland-Pfalz: Bissige Rottweiler müssen Maulkorb tragen


Koblenz (aho) - Zwei Rottweilerhündinnen, die sich als bissig erwiesen
haben, müssen einen Maulkorb tragen. Dies entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und lehnte einen Antrag auf
Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Neustadt an der Weinstraße ab.

Die beiden Rottweiler hatten im Sommer 2003 einen Pudel angegriffen.
Die Pudelbesitzerin flüchtete mit ihrem Tier auf ein umzäuntes
Grundstück. Die Rottweiler ließen sich davon nicht abhalten und bissen
dort auf den Pudel ein. Erst zwei zur Hilfe herbeigeeilte Männer
konnten die Rottweiler vertreiben. Die Halterin des Pudels erlitt
Bisswunden und ihr Hund wurde erheblich verletzt. Daraufhin ordnete
die zuständige Behörde u.a. einen Maulkorb- und Leinenzwang an. Die
hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Neustadt an der
Weinstraße ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt dieses
Urteil.

Der Beißvorfall, den mehrere Personen übereinstimmend geschildert
hätten, zeige, dass die beiden Rottweiler bissig seien. Der
Geschehensablauf mache deutlich, dass bei ihnen eine erheblich
reduzierte Beißhemmung vorliege, die nicht mehr als artgerecht
gewertet werden könne. Sie seien damit gefährliche Hunde im Sinne der
einschlägigen Gefahrenabwehrverordnung, so die Richter.

Beschluss vom 28. Dezember 2004, Aktenzeichen: 12 A 11709/04.OVG



 



 

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