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AHO Aktuell - 17.01.2005

Mini-Schweine sind als Haustiere nicht geeignet


München (aho) - Mini-Schweine dürfen nach einem Urteil des
Amtsgerichts München nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn
von ihnen keine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses ausgeht.
Allerdings sind schon aus Tierschutzgründen Minischweine für eine
Haltung in der Wohnung nicht geeignet. Darauf hat Staatssekretärin
Emilia Müller vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz heute hingewiesen. "Minipigs sind kein
Haustierersatz. Im Interesse des Tierschutzes rate ich dringend von
der Anschaffung eines Minipigs für die Wohnung ab", so die
Staatssekretärin. Die Leidtragenden solcher Trends seien die Tiere.
Wenn die ersten Probleme auftreten, landen die Tiere im Tierheim.

Die Haltung von Minischweinen, so Staatssekretärin Müller, scheint
immer noch in Mode zu sein, gegen die Bedürfnisse der Tiere. "Minipigs
stellen hohe Anforderungen an Fütterung und Haltungsbedingungen und
brauchen die Gesellschaft von Artgenossen. Sie wollen im Erdboden
wühlen und sich suhlen und brauchen daher regelmäßig Weidegang", so
die Staatssekretärin. Eine permanente Gefahr sind Parasiten wie Magen-
und Darmwürmer oder Räudemilben. Ausgewachsen können die erst
schnuckeligen Tiere je nach Rasse bis zu 80 kg schwer und 12 bis 15
Jahre alt werden. Allerdings nur bei vernünftiger Fütterung; häufig
werden die grunzenden Hausgenossen zu Tode gefüttert.



 



 

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