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AHO Aktuell - 25.01.2005

Verwahrlost: Falsch verstandene Tierliebe endet vor Gericht


Holzminden/Bevern (aho) - Gestern musste sich ein 53-Jähriger Mann vor
dem Amtsgericht Holzminden wegen "Misshandlung von Wirbeltieren" nach
dem Tierschutzgesetz in drei Fällen verantworten. Wie der "Tägliche
Anzeiger Holzminden" (TAH) berichtet hatte laut Anklage das Ehepaar B.
im Sommer 2002 auf einem Hof in Bevern mehr als 40 Hunde und 300
Meerschweinchen auf engstem Raum gehalten. Wegen unzureichender
Hygiene verbreiteten sich Hautkrankheiten, die Tiere litten unter
Ekzemen, Juckreiz und Haarlosigkeit. Tierschützer hatten den Fall
aufgedeckt.

Ein weiterer Punkt der Anklage laut TAH in dem Strafprozess: Bei einer
neuerlichen Durchsuchung im November 2003 hatte das Veterinäramt 18
Hunde in Küche und Wohnzimmer auf nur 20 Quadratmetern Fläche
entdeckt, im Schlafzimmer weitere drei Hunde mit sieben Welpen. Dazu
noch mehrere Katzen und zehn Kaninchen, die alle in der Wohnung des
angeklagten Ehepaares lebten. "Kot und Urin waren in der Wohnung
verteilt, die Tiere lebten zum Teil in offenen Wäscheregalen", zitiert
die Zeitung aus der Anklageschrift.

Das Veterinäramt kam laut Zeitungsbericht schon seit 1999 ständig zur
Kontrolle, doch die Auflagen der Behörden wurden nur teilweise
befolgt. Mittlerweile hat sich das Paar Auch von vielen Hunden, Katzen
und Kaninchen getrennt.

Aber ganz ohne Tiere geht es offenbar nicht: Inzwischen umgezogen,
hält das arbeitslose Ehepaar laut Zeitungsbericht auf einem gemieteten
Hof noch zehn Pferde, zwei Ziegen, zwei Hängebauchschweine, drei
Hunde, vier Frettchen und drei Vögel. Das Veterinäramt hat aber schon
laut TAH strenge Einschränkungen erlassen: Neue Tierarten dürfen nicht
hinzukommen, gezüchtet werden darf (mit Ausnahme der Pferde) auch
nicht, und die erlaubte Anzahl aller Tiere ist genau geregelt. "Der
Landkreis hat sich schon viel Mühe mit Ihnen gegeben", zitiert das
Blatt den vorsitzenden Richter, "es hätte auch die Variante gegeben,
alle Tiere in einem Lkw wegzuschaffen."

Mit dem Urteil lehnt sich das Holzmindener Gericht an die bereits
bestehenden Auflagen an: Der Angeklagte B. bekommt ein Tierhalteverbot
für die nächsten drei Jahre, die Ausnahmegenehmigungen für die bereits
vorhandenen Tiere gelten allerdings weiter. Außerdem erhält der
53-Jährige eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung,
zusätzlich 200 soziale Arbeitsstunden. Die Anklage gegen seine Frau
ließ das Gericht laut TAH fallen, sie hat bereits ein Tierhalteverbot
aus früheren Fällen im Landkreis Northeim.

Die Arbeitsstunden würde B. am liebsten im Tierheim Holzminden
ableisten, wo auch viele seiner ehemaligen Hunde untergebracht sind.
Viel Hoffnung machte Richter Kühn dem Angeklagten aber nicht. Und auf
einen weiteren Wunsch des Ehepaares ging der Vorsitzende Richter nur
zaghaft ein: Zwei ihrer ehemalige Hunde, die im Tierheim untergebracht
sind und als "nicht vermittelbar" gelten, möchte das Ehepaar gerne
zurück haben. Zwar ist das Gericht nicht grundsätzlich dagegen, aber
die endgültige Entscheidung soll die Veterinärbehörde nach eingehender
Prüfung treffen. "Ob diese Kompromisse richtig sind, kann man nur
hoffen", so der Richter laut TAH in seiner Urteilsbegründung. "Wir
haben noch einmal viel Vertrauen in sie gesetzt." Und der Angeklagte
könne "die Uhr danach stellen", wann das Veterinäramt zur nächsten
Kontrolle klingeln würde. "Hoffen wir, dass es dann nichts zu
bemängeln gibt."







 



 

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