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AHO Aktuell - 31.01.2005

Stadt Mannheim: Neue Bestimmungen zur Tierhalterregistrierung


Mannheim (aho) - Aufgrund einer Änderung der Viehverkehrsverordnung
müssen sich seit dem 1. Januar 2005 alle Betriebe, in denen Einhufer
(Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten,
Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln
gehalten werden, beim Veterinärdienst der Stadt Mannheim registrieren
lassen. Bereits bei Beginn der Tätigkeit sind folgende Angaben zu
machen:

· Name des Tierhalters und seiner Anschrift sowie
· bezogen auf die jeweilige Tierart: Anzahl der im
Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und
ihres Standortes. Änderungen müssen ebenfalls unverzüglich
angezeigt werden.

Neu ist außerdem, dass ab dem 9. Juli 2005 geborene Schafe und Ziegen
grundsätzlich mit einer Ohrmarke oder einem elektronischen Transponder
gekennzeichnet werden müssen. Für jedes Schaf und jede Ziege, die den
Betrieb wechseln, muss ein Begleitdokument ausgestellt werden. Jeder
Schaf- und Ziegenhalter, der mehr als drei Mutterschafe oder
-ziegen hält, hat ein Bestandsregister zu führen.

Der Veterinärdienst bittet alle Mannheimer Tierhalter, die Tiere der
oben aufgezählten Arten halten und deren Betrieb noch nicht
registriert wurde, um die geforderten Angaben. Gleichzeitig erinnert
er alle Tierhalter, die Einhufer, Schweine, Schafe oder Ziegen halten,
an die bestehende Pflicht zur Stichtagsmeldung innerhalb von zwei
Wochen ab dem 1. Januar 2005. Die Tierzahlen - bei Schweinen getrennt
nach Mastsschweinen und Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel -
sollten, sofern noch nicht geschehen, umgehend beim Veterinärdienst
angezeigt werden. Dies gilt für alle Tierhaltungen, also sowohl für
landwirtschaftliche Betriebe als auch für Hobbytierhaltungen. Die
Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse besteht davon unabhängig.

Für Fragen und weitere Informationen zu den Registrierungspflichten
im Jahr 2005 steht der Veterinärdienst der Stadt Mannheim gern zur
Verfügung.


 



 

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