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AHO Aktuell - 10.02.2005

Schweinehalter müssen Tiere melden +++ Pflicht auch für Hobbyhalter


L P D - Mit der seit dem Jahr 2003 geltenden Meldepflicht für ihre am
1. Januar gehaltenen Schweinebestände an die zentrale Datenbank haben
offenbar viele Bauern noch ihre Probleme. Gegenüber dem
Landvolk-Pressedienst beklagt das Verdener Rechenzentrum VIT den
schleppenden Eingang der Bestandsmeldungen. Bis zum Stichtag 15.
Januar hatten lediglich ungefähr zehn Prozent der niedersächsischen
Schweinehalter ihre Meldungen beim Rechenzentrum abgegeben. Auch die
Übernahmemeldungen, zu denen jeder Schweinehalter innerhalb von sieben
Tagen nach der Übernahme von Schweinen aus anderen Beständen
verpflichtet ist, sind bisher nur lückenhaft beim Rechenzentrum
abgegeben worden.

Meldepflichtig sind alle, die zum Stichtag am 1. Januar Schweine in
ihrem Bestand hatten, also auch "Hobbyhalter" mit nur einem Schwein
zur Eigenversorgung sowie diejenigen, die zwar zum Stichtag keine
Schweine in ihrem Bestand hatten, aber die Haltung nicht endgültig
aufgegeben haben und möglicherweise später wieder Schweine halten
werden. Zu melden sind die Anzahl der Zuchtschweine einschließlich der
Saugferkel sowie die Zahl der Mastschweine. Die Meldung kann am
einfachsten und kostengünstigsten über das Internet abgeben werden,
aber auch per vorgedruckter Stichtagsmeldekarte oder formlos
schriftlich oder per Fax an das Rechenzentrum. Das Landvolk
Niedersachsen weist darauf hin, dass die Meldepflicht nicht mit der
Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse erfüllt ist; diese erfolgt
unabhängig von der Meldung an die Datenbank.




 



 

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