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AHO Aktuell - 09.03.2005

Baden-Württemberg: Tollwutbekämpfung hat weiter hohe Priorität


Stuttgart (aho) - Am 2. Dezember 2004 wurde bei einem infolge
Verhaltensauffälligkeiten in Elztal/Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis)
erlegten Fuchs erstmalig seit 1996 wieder die Tollwut in
Baden-Württemberg diagnostiziert. Auf Grund sofort eingeleiteter
umfangreicher Information der Jägerschaft sowie verstärkten
Untersuchungen der Fuchs- und Wildtierpopulation, insbesondere um den
Ort des Erstausbruches, wurden bislang 8 weitere Tollwutfälle, alle im
Neckar-Odenwald-Kreis in unmittelbarer Nähe des Erstausbruches
festgestellt. Betroffen waren bislang 8 Füchse und ein Stück Rehwild.
Der letzte Fall war am 28. Februar 2005 in Billigheim
(Necker-Odenwald-Kreis). Dadurch hatte sich der gefährdete Bezirk im
Rems-Murr-Kreis um die Gemeinden Aspach, Sulzbach an der Murr und
Großerlach erweitert. Auf das Impfgebiet hatte dies keinen weiteren
Einfluss, teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am
Dienstag (8. März) in Stuttgart mit. Mit der 11. Kalenderwoche startet
eine weitere Impfaktion in den betroffenen Gebieten.

Im Neckar-Odenwald-Kreis wurde seit mehreren Jahren zweimal pro Jahr
vorsorglich gegen Tollwut geimpft. Auf Grund der Seuchenentwicklung
musste zum Jahreswechsel eine Notimpfung durchgeführt und das
Impfgebiet entsprechend der Fundorte der betroffenen Tiere in
süd-östliche Richtung erweitert werden. In Hessen und Bayern wurde
ebenfalls zusätzlich geimpft.

Bislang hat sich das Seuchengeschehen in Baden-Württemberg auf Grund
des relativ guten Impfschutzes der Fuchspopulation nicht weiter
ausbreitet. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 17
Tollwutfälle. Nach Empfehlung des nationalen Referenzlabors in
Wusterhausen werden im Jahr 2005 die Impfgebiete in Baden-Württemberg,
Bayern und Rheinland-Pfalz nochmals vorsorglich erweitert, um ein
Weiterlaufen der Infektion unter der sogenannten Impfdecke abzufangen.
In Baden-Württemberg wurde damit die Impffläche auf ca. 6.560
Quadratkilometer nahezu verdoppelt und deckt beinahe den gesamten
gefährdeten Bezirk ab. Betroffen sind die Landkreise Rhein-Neckar,
Neckar-Odenwald, Heilbronn, Karlsruhe, Enzkreis, Main-Tauber,
Hohenlohe, Schwäbisch-Hall, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie die
Stadtkreise Mannheim, Heidelberg, Heilbronn und Stuttgart. Die
Ausbringung der Impfköder erfolgt überwiegend mittels Flugzeugabwurf.
In dicht besiedelten Gebieten werden die Köder ergänzend per Hand in
der Regel durch die Jagdausübungsberechtigten ausgelegt.

Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die Köder nicht zu
berühren. Wird versehentlich ein Köder berührt, sollte das zuständige
Gesundheitsamt informiert werden. Hunde sollte man im Impfgebiet nicht
frei laufen lassen, damit sie keine Köder fressen und damit den
Impferfolg der Füchse einschränken.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum fordert die Jäger im
Land und vor allem in den gefährdeten Stadt- und Landkreisen nochmals
auf, verstärkt Füchse, insbesondere Jungfüchse zu bejagen und
Auffälligkeiten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu
melden. Wichtig ist auch, dass verendete und durch einen Unfall
getötete Füchse sowie andere verhaltensauffällige Tiere untersucht
werden.



 



 

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