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AHO Aktuell - 18.03.2005

Vogelsbergkreis: Kampfhund sichergestellt


Mücke (aho) - Heute wurde in einem Ortsteil von Mücke
(Vogelsbergkreis) ein sogenannter"Kampfhund" in Zusammenarbeit
zwischen dem Ordnungsamt der Gemeinde Mücke und der Polizeistation
Alsfeld sichergestellt. Bei dem Hund handelt es sich um einen
Staffordshire-Bullterrier, der nach der Hundeverordnung als
sogenannter"gefährlicher Hund" eingestuft ist. Für das Halten eines
solchen Hundes ist ein sogenannter"Wesenstest" erforderlich, der die
Unbedenklichkeit hinsichtlich der Gefährlichkeit des Hundes bestätigt.
Dieser"Wesenstest" muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden,
was der 48-jährige Hundehalter aus Mücke nicht nachweisen konnte. Auch
muss der Hundehalter einen sogenannten einwandfreien Leumund besitzen,
um für die Tierhaltung eine Erlaubnis zu bekommen. Mit diesem Hund kam
es während eines Spazierganges zu einem Zwischenfall in Form einer
Beißerei mit einem anderen Hund. Es wurde daher über das zuständige
Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der zur Sicherstellung
des Hundes erforderlich war. Die Sicherstellung verlief ohne
Zwischenfälle.

Gegen den Halter und Eigentümer des Hundes wird ein Ermittlungs- /
Strafverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden nach
§ 143 StGB eingeleitet. Über die weitere Verfahrensweise mit dem Hund
entscheidet das zuständige Ordnungsamt.



 



 

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