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AHO Aktuell - 22.03.2005
Bitte an Hundebesitzer: Setz- und Brutzeiten beachten
Hannover (aho) - Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium
weist darauf hin, dass in der freien Landschaft (außerhalb von
Ortschaften) vom 01. April bis zum 15. Juli bis auf wenige Ausnahmen
alle Hunde an der Leine geführt werden müssen. Während dieser Zeit
sind bodenbrütende Vögel und generell die Jungtiere freilebender
Tierarten besonders durch stöbernde Hunde gefährdet.
Auch in innerstädtischen Bereichen bittet das
Landwirtschaftsministerium auf die Setz- und Brutzeiten Rücksicht zu
nehmen. Obwohl in Grünanlagen oftmals kein Leinenzwang herrscht,
werden die Hundebesitzer gebeten auch hier besonders auf ihre Hunde zu
achten. In Parkanlagen sind z.B. brütende Enten durch freilaufende
Hunde hochgradig gefährdet. Innerhalb von bestimmten Wildschongebieten
und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für
eine Leinenpflicht gelten, hier weisen in der Regel Schilder auf die
jeweiligen Bestimmungen hin.
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