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AHO Aktuell - 08.04.2005

Stadt Bielefeld: Ordnungsamt wendet sich an Hundehalter


Bielefeld (aho) - In diesen Tagen erhalten viele Halter so genannter
großer Hunde Post vom Ordnungsamt der Stadt Bielefeld. Nach dem
Landeshundegesetz (NRW) handelt es sich hierbei um Hunde, deren
Widerristhöhe mindestens 40 Zentimeter oder deren Gewicht mindestens
20 Kilogramm beträgt. In dem Schreiben wird noch einmal darauf
hingewiesen, dass diese Hunde zusätzlich zur Hundesteuer auch beim
Ordnungsamt anzumelden sind. Das Amt bittet alle Halter großer Hunde,
die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, die Anmeldung
nachzuholen. Dabei muss die erforderliche Sachkunde, eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes mit
einem Mikrochip nachgewiesen werden. Unter dem Gesichtspunkt der
Gefahrenabwehr hat das Ordnungsamt bisher vorrangig die
Voraussetzungen für die Haltung der in Paragraf 10 des
Landehundegesetzes genannten Hunde bestimmter Rassen sowie für
gefährliche Hunde überprüft. Derzeit werden nun die Unterlagen der
bislang rund 4.500 beim Ordnungsamt gemeldeten großen Hunde, die
mindestens 40 Zentimeter hoch oder 20 Kilogramm schwer sind, auf
Vollständigkeit geprüft. Halter, bei denen Unterlagen fehlen, werden
in dem Schreiben der Behörde aufgefordert, diese Unterlagen
einzureichen. Dabei kann es vorkommen, dass auch diejenigen
angeschrieben werden, die inzwischen keinen Hund mehr halten, dies
aber dem Ordnungsamt nicht mitgeteilt haben. Das Ordnungsamt bittet
auch solche ehemaligen Hundehalter um eine schriftliche Rückmeldung.



 



 

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