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AHO Aktuell - 12.04.2005

Differenzierte Leinenpflicht für ganz Hamburg


Hamburg (aho) - Zu dem Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im Umgang
mit Hunden in Hamburg gehört auch die Ausweitung auf eine allgemeine
Anleinpflicht. Teil der am Freitag von der Behörde für Wissenschaft
und Gesundheit (BWG) gemeinsam mit der Behörde für Inneres (BfI)
vorgestellten Maßnahmen ist unter anderem die Novellierung der
bestehenden Hundeverordnung. Geprüft wird hierbei auch eine allgemeine
Anleinpflicht, für die unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gelten
können. Die konkrete Ausgestaltung wird die BWG bis Ende April in
einem Eckpunktepapier vorstellen.

Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph. D.: "Wir prüfen die Ausweitung des
bereits jetzt für weite Teile Hamburgs geltenden Leinenzwangs auf das
ganze Stadtgebiet, um den bestmöglichen Schutz vor gefährlichen Hunden
zu gewährleisten. In Umkehrung des bisherigen Prinzips können wir uns
eine allgemeine Anleinpflicht mit differenzierten Ausnahmen
vorstellen, wie z.B. bei kleinen Hunden oder der Vorlage eines
Sachkundenachweises zum Führen eines Hundes. Diese Fragen werden wir
abschließend auch mit dem Tierschutzbeirat erörtern. Die Hamburger
Hundehalter sind aber auch jetzt schon aufgerufen, ihrer heutigen,
bereits sehr weitreichenden Pflicht verantwortungsvoll nachzukommen
und ihre Hunde anzuleinen. Wir weisen die Hundehalter darauf hin, dass
der SOD angewiesen ist schon jetzt, die Einhaltung des heutigen
Leinenzwangs genau zu kontrollieren."

Als Ausnahmen zur allgemeinen Anleinpflicht kämen in Betracht:

· Nachweis eines Sachkundelehrgangs und einer Abschlussprüfung
in einer Hundeschule (Hundeführerschein), oder
· Nachweis über die bestandene Begleithundeprüfung, oder
· Nachweis über den bestandenen Wesenstest, oder
· Größe und Gewicht des Hundes liegen unter z.B. 40 cm
Schulterhöhe und 20 kg Körpergewicht
· und Hund ist bisher nicht auffällig geworden.

Grundsätzlich keine Ausnahmen von der Leinenpflicht soll auch
weiterhin gelten für:

· Hunde der Kategorie 1 (Hamburger Hundeverordnung),
· auffällig gewordene Hunde bzw. Halter (bereits
Bissvorfälle, Belästigungen, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).



 



 

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