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AHO Aktuell - 13.04.2005

Tier-Bestattung auf eigenem Grundstück nicht immer statthaft


Magdeburg (aho) - Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat
entschieden, dass das von einer Behörde ausgesprochene Verbot,
Hundekadaver auf dem eigenen Grundstück zu vergraben, jedenfalls in
besonders gelagerten Einzelfällen gerechtfertigt sein kann. In dem
entschiedenen Fall hat die Klägerin eine Art Tierasyl betrieben. Sie
hielt auf ihrem Grundstück zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung
18 Hunde unterschiedlicher Rassen, von denen viele schwer krank waren
und gab an, eingeschläferte bzw. verendete Tiere auf ihrem Grundstück
zu vergraben. Das untersagte der Landkreis. Die dagegen erhobene Klage
blieb beim Verwaltungsgericht Magdeburg ohne Erfolg. Den Antrag auf
Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht mit dem jetzt
bekannt gegebenen Beschluss ab. An der Richtigkeit der Entscheidung
des Verwaltungsgerichts bestünden angesichts der Besonderheiten der
Tierhaltung bei der Klägerin, die auf ihrem Grundstück bereits mehrere
Hundetierkörper vergraben habe, Zweifel nicht.

OVG LSA, Beschl. v. 01.04.2005 - 2 L 33/05 -



 



 

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