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AHO Aktuell - 15.04.2005

Ab in die Tüte +++ Ärger mit tierischen >>Tretminen<<


Borken (aho) - Es vergeht kaum ein Tag, an dem bei der Stadtverwaltung
der Stadt Borken keine Beschwerden über Hundehalter und deren
Vierbeiner eingehen. Dies beklagt die Verwaltung der Stadt Borken.

Angezeigt werden Ruhestörungen durch Hundegebell sowie Belästigungen
durch frei umherlaufende Hunde. Der häufigste Grund für Beanstandungen
sind jedoch die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen,
Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Die Beschwerden diesbezüglich sind
berechtigt. Hundekot ist nicht nur stinkig und eklig, sondern auch
höchst unhygienisch, besonders auf Spielplätzen.

"Natürlich muss der Hund sein Geschäft irgendwo verrichten, jedoch
sollte der Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners
entfernen, um nicht andere Passanten zu belästigen", sagt
Pressesprecher Bernd Kemper. "Gerade Kinder achten weniger darauf, wo
sie hintreten. Sie tappen deshalb auf dem Weg zum Kindergarten oder
zur Schule oft in einen Hundehaufen."

Dabei lassen sich in diesen Fällen die Gefährdung von Kindern und ein
verdrecktes Stadtbild relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame
Hundehalter, denen viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der
"Tretminen" zur Verfügung stehen.

Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken: Straße,
Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park-
und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs
ist, sofort beseitigt werden.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen.
Schutzbehauptungen wie "Der Hund macht gar nichts" und "Mein Hund
beisst nicht." entbinden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen
Anleinpflicht.

Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang
"innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile" sind in der
Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer
Geldbuße bis zu ...... geahndet werden.



 



 

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