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AHO Aktuell - 26.04.2005

Beißzwischenfälle: Tierärzte fordern Einhaltung und Kontrolle bestehender Gesetze


Frankfurt am Main (bpt) - Nach dem Angriff eines Hundes auf eine
Joggerin ist die Diskussion um einen generellen Leinenzwang in Hamburg
neu entbrannt. In Teilen Berlins wird wegen einer Hundeattacke auf ein
siebenjähriges Mädchen möglicherweise sogar das Ausführen von Hunden
bald verboten sein. "Die Beißattacken sind keinesfalls zu
entschuldigen, doch darf nicht übersehen werden, dass in beiden Fällen
- wie so oft - bestehende Verordnungen nicht eingehalten worden sind",
kommentiert Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes
Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), die Beißvorfälle. Beide Hunde
bewegten sich unangeleint in Gebieten mit Leinenzwang wie Spielplatz
und Spielwiese für Kinder in einem Schrebergartengebiet. Die aktuellen
Fälle machen zudem deutlich, dass Aggression bei Hunden, nicht
rasseabhängig ist und die Fehler in den meisten Fällen am oberen Ende
der Leine durch den Hundehalter gemacht werden. Dies betonen Fachleute
seit Jahren, ohne jedoch Gehör zu finden.

"Der Hund ist das älteste Haustier des Menschen. Für viele Menschen
ist er als Freund und Sozialpartner unverzichtbar, betont der
Fachtierarzt für Verhaltenstherapie und Vorsitzende der Fachgruppe
Kleintierpraxis im bpt, Dr. Wolf-Dieter Schmidt. "Es sollte nicht
Hysterie geschürt, sondern vielmehr der verständnisvolle Umgang
zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern gefördert werden". So
könnten nach Auffassung des Verbandes Kinder vor Hundebissen besser
geschützt werden, wenn sie den Umgang mit Hunden schon in der
Grundschule erlernen würden. "Bei der Ausarbeitung von entsprechenden
Lernprogrammen ist der bpt gern behilflich", betont Schmidt.

Der Verband spricht sich dafür aus, nicht die überwiegende Mehrheit
verantwortungsbewusster Hundebesitzer mit zusätzlichen Restriktionen
wie generellem Leinenzwang zu diskriminieren. "Auch wenn immer mehr
Verordnungen erlassen werden, wird sich nichts ändern, wenn man sie
nicht kontrolliert. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze und
Verordnungen muss endlich überwacht und Verstöße konsequent
sanktioniert werden", fordert Götz.

"Hundehalter dürfen nicht gezwungen werden, gegen das Tierschutzgesetz
und damit gegen unser Grundgesetz zu verstoßen", erklärt Wolf-Dieter
Schmidt. In Städten mit Leinenzwang müssen gekennzeichnete,
ausreichend große und eingezäunte Freilaufflächen zur Verfügung
gestellt werden, um eine artgerechte Hundehaltung zu ermöglich.
Grundsätzlich wären bundesweite und -einheitliche Regelungen für
Sachkundenachweise und Hundeführerscheine förderlich. Nach Ansicht des
Verbandes müssen auch Hundeschulen und Ausbilder stärker in die
Verantwortung genommen werden. Nach bundeseinheitlichem Muster sollten
hier die Sachkundekenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten behördlich
überprüft werden.



 



 

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