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AHO Aktuell - 03.05.2005

OVG Rheinland-Pfalz: Zustände auf >Gnadenhof< verstoßen gegen Tierschutzgesetz


Koblenz (aho) - Die Betreiberin eines sog. Gnadenhofes im Gebiet
der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis) ist
verpflichtet, auf ihrem Grundstück umgehend tierschutzgemäße Zustände
zu schaffen. So entschied heute das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz und bestätigte damit einen gleichlautenden
Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz.


Nach dem Willen der Betreiberin sollen auf dem Gnadenhof alte, kranke
und nicht mehr erwünschte Tiere ein neues Zuhause finden. Auf dem ca.
17 ha großen Grundstück wurden bis vor kurzem ca. 200 Pferde, 14
Rinder, 27 Ziegen, 16 Schafe, 277 Schweine, 38 Hühner, 2 Lamas sowie
Enten und Gänse gehalten. Nachdem sich die Kreisverwaltung bei
mehreren Besichtigungen von den tierschutzwidrigen Zuständen auf dem
Gelände überzeugt hatte, entschloss sie sich zum Einschreiten. Sie
forderte die Betreiberin mit sofortiger Wirkung auf, die Tiere ihrer
Art nach auf bestimmte Höchstzahlen zu beschränken und Schweine
getrennt von den übrigen Tieren zu halten. Der gegen diese Verfügung
gerichtete Eilantrag blieb schon vor dem Verwaltungsgericht ohne
Erfolg. Dessen Entscheidung wurde jetzt im Beschwerdeverfahren vom
Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Die Zustände auf dem Hof seien unhaltbar, betonten die Richter. Der
vorgefundene Bestand von fast 600 Tieren könne von nur drei Personen
nicht ordnungsgemäß ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht
untergebracht werden. Der Betreiberin fehle offenbar jedes Konzept, um
die Lage zu beherrschen. Deshalb und wegen ihres keiner Belehrung
zugänglichen Verhaltens sei ein sofortiges Eingreifen der Behörde
notwendig gewesen.


Beschluss vom 3. Mai 2005, Aktenzeichen: 12 B 10496/05.OVG



 



 

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