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AHO Aktuell - 20.05.2005

Rheinland-Pfalz: Sammlungsverbot gegen die "Tierheimhilfe Deutschland e.V.


Trier/Rheinland-Pfalz (aho) - Die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) hat ein landesweites Sammlungsverbot
gegen die "Tierheimhilfe Deutschland e.V. - ein Cent für Tiere" mit
Sitz im bayrischen Wessiszell verhängt. Die für das Spendenwesen
landesweit zuständige ADD zweifelt die Verwendung der in
rheinland-pfälzischen Geschäften gesammelten Gelder für den beworbenen
gemeinnützigen Zweck an. "Trotz Aufforderung konnte uns der Verein
bislang keinen Beleg über die Unterstützung eines Tierheimes vorlegen"
begründet Claudia Bies, zuständige Referatsleiterin bei der ADD, das
landesweite Sammlungsverbot. Eine gemeinnützige Anerkennung des
Vereins durch das zuständige Finanzamt liegt zudem nicht vor.

Seit Dezember 2003 sind Spendenbretter der "Tierheimhilfe Deutschland
e.V. - Ein Cent für Tiere" insbesondere in Geschäften in den
Landkreisen Neuwied, Ahrweiler und Mayen-Koblenz aufgestellt worden.
Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz jetzt um Mithilfe,
wenn weiterhin Sammlungen im Namen des Vereins durchgeführt werden.
"Informieren Sie die örtlichen Ordnungsbehörden bei den Städten und
Verbandsgemeinden über aufgestellte Spendenbretter. Geschäftsleute in
Rheinland-Pfalz, in deren Läden noch Spendenbretter oder Spendendosen
aufgestellt sind, sollten diese bei der Stadt oder Verbandsgemeinde
abgeben" empfiehlt die ADD-Referatsleiterin.

Die noch vorhandenen Spendengelder werden von den Ordnungsbehörden
der Städte und Kreise gesammelt und dann von der ADD dem beworbenen
gemeinnützigen Zweck zugeführt. "So wird sichergestellt, dass die
getätigten Spenden auch im Sinne der Spenderinnen und Spender
verwendet werden" so Claudia Bies abschließend. Um Verwechslungen mit
Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden bittet die ADD um eine genaue
Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der
Ortsbezeichnung.



 



 

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