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AHO Aktuell - 09.06.2005

Rhein-Sieg-Kreis: Reiter benötigen gültige Reitkennzeichen


Siegburg (aho) - Der Rhein-Sieg-Kreis weist auch dieses Jahr alle
Reiterinnen und Reiter im Kreisgebiet darauf hin, dass eine
Kennzeichnungspflicht für Reitpferde besteht. Wer in der freien
Landschaft und/oder im Wald reitet, muss im Besitz eines gültigen
Reitkennzeichens sein, das beidseitig am Zaumzeug des Pferdes gut
sichtbar anzubringen ist. Abweichungen von dieser verbindlichen
Regelung akzeptiert die Untere Landschaftsbehörde nur bei kleineren
Pferden, bei denen die Plakette gut sichtbar am Sattel angebracht
werden kann.

Die gelben Kennzeichen müssen jährlich mit neuen Aufklebern versehen
werden, um die Reiterlaubnis für das laufende Kalenderjahr zu
besitzen. Die Abgaben, Gebühren sowie Auslagen für die Erstbeschaffung
der Reitkennzeichen mit Jahresaufklebern betragen 37,83 Euro für
private Nutzer und 87,83 Euro für Reiterhöfe.

Wer ohne gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft und/oder
im Wald ausreitet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Dies
gilt selbst dann, wenn man das Kennzeichen aus der Jacken- oder
Hosentasche ziehen und vorweisen kann; die sichtbare Anbringung am
Pferd ist Pflicht.



 



 

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