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AHO Aktuell - 17.06.2005

Urteil: Exotische Tiere zu Recht weggenommen


Mainz (aho) - Exotische Tiere, die er auf einem Grundstück in Worms
hielt, hat die Stadt Worms einem Zirkusartisten (Kläger) weggenommen,
um sie artgerecht unterzubringen. Zu Recht, hat die 1. Kammer des
Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

Zunächst übernahm der Kläger mehrere exotische Tiere - zwei Liger
(Mischung aus Löwe und Tiger), 13 Paviane, 1 Mandrill - von einem
Zirkus und hielt sie auf einem angemieteten Gelände in Worms. Später
holte er weitere Tiere hinzu, 4 Emus, 5 Präriehunde, 2 Timorhirsche, 2
Stachelschweine, Schwarzschwäne und Ziegen.

Ein Amtsveterinär stellte u.a. Folgendes fest: Die beiden Liger wurden
in einem Transportwagen ohne Beschäftigungsmöglichkeiten gehalten, der
Mandrill musste mit 7,5 m² auskommen und die 4 Emus waren in einem
dunklen Verschlag von 10 m² untergebracht, obwohl sie als Laufvögel
mindestens 300 m² Auslauffläche benötigt hätten. Einem der Schwäne
habe wegen eines Pfropfes im Hals der Erstickungstod gedroht.

Als der Kläger der Aufforderung, für eine artgerechte Haltung der
Tiere zu sorgen, nicht nachkam, ordnete die Stadt Worms die Wegnahme
und artgerechte Unterbringung der Tiere an. Hiergegen erhob der Kläger
Widerspruch, den der Stadtrechtsausschuss der Stadt Worms zurückwies.



 



 

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