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AHO Aktuell - 17.06.2005

Saarland: 'Wilde Rodeos sind tierschutzwidrig und bleiben verboten!'


Saarbrücken (aho) - In vielen saarländischen Städten und Gemeinden
finden jetzt wieder die traditionellen Dorf- und Stadtfeste statt.
Damit aber bei allen Veranstaltungen - seien es öffentliche Feste oder
auch Veranstaltungen auf Privatgrundstücken - die Vorschriften des
Tierschutzes berücksichtigt bleiben, bittet das saarländische
Umweltministerium als oberste Tierschutzbehörde die unteren
Veterinärbehörden der Landkreise sowie alle Genehmigungsbehörden
darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Tierschutzes
berücksichtigt werden müssen. Anlass für diesen Aufruf des
Umweltministeriums sind so genannte "Rodeo"-Veranstaltungen", wie sie
im vergangenen Sommer in anderen Bundesländern vielerorts angeboten
worden waren.

Hinter dem Begriff "Rodeo" verbirgt sich eine Vielzahl von
Veranstaltungen, bei denen unterschiedliche Darbietungen, angefangen
von Bullenreiten, Wildpferdreiten, Kälberfangen, Kälberreiten,
Schafreiten, Wildschweinfangen bis hin zum Wildkuhmelken angeboten
werden. Alle angebotenen Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Zur
Belustigung der Zuschauer und Teilnehmer werden die Tiere durch
Gewaltanwendung und körperlichen Zwang nicht nur zu gewissen
Verhaltensreaktionen gedrängt, sondern auch regelrecht körperlich
gequält. Bei Pferden ist bei solchen Rodeo-Veranstaltungen
beispielsweise das Anlegen des so genannten Flankengurts üblich. Der
enge Gurt, der zu Beginn der Darbietung eng festgezogen wird,
verursacht dem Pferd Schmerzen, so dass es buckelt und auskeilt, um
sich von dem Zwang zu befreien. Beim Flankengurt handelt es sich nicht
wie häufig behauptet, um ein Dressurmittel, sondern allein um eine
Zwangsmaßnahme. Auch bei Rindern wird der Flankengurt angelegt, wobei
hierbei erschwerend hinzukommt, dass die Harnröhre der Tiere
eingequetscht wird, was für die Tiere besonders unangenehm ist. Rinder
sind zudem keine Reittiere, so dass ihnen das Berittenwerden in
besonderem Maße Unbehagen bereitet. Auch der Einsatz von Sporen ist
problematisch, weil sie im Verlauf des Rodeos vom Reiter
unkontrolliert zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zum Reitsport, wo
Sporen gezielt zur Leitung des Tieres eingesetzt werden, ist dies in
Situationen nicht möglich, wo das Pferd durch Flankengurt oder
Ähnliches zum Buckeln gebracht wird. Das Ministerium für Umwelt weist
daher nochmals darauf hin und bittet alle Ausrichter von Volksfesten
aber auch alle Genehmigungsbehörden in der Fest-Saison darauf zu
achten, dass die Regelungen des Tierschutzes zu beachten sind: Danach
räumt schon das Grundgesetz dem Schutz der Tiere einen hohen
Stellenwert ein. Der Staat und seine Bürger sind gefordert, unnötiges
Leid von Tieren fernzuhalten. Tieren vermeidbares Leid zuzufügen, ist
schon gesetzlich durch das geltende Tierschutzgesetz verboten. Dies
schließt auch jede Art von so genannten "Rodeo"- Veranstaltungen ein,
in denen Tiere körperlich Leid zugefügt wird. "Wilde Rodeos wie sie in
den vergangenen Jahren immer häufiger auch in Deutschland zu sehen
sind, sind tierschutzwidrig und bleiben verboten! Auch wenn solche
Veranstaltungen in der Öffentlichkeit nur als harmlose
Showdarstellungen bezeichnet werden, rechtfertigen sie keine
Tierquälerei," so Umweltstaatssekretär Rainer Grün. Zudem werden
derartige "Freizeitvergnügen" häufig von Kindern und Jugendlichen
besucht. Gerade Kinder brauchen aber Vorbilder, um den respektvollen
Umgang mit Tieren zu erlernen. "Die Zurschaustellung von Tierquälerei
birgt gerade, was die Wirkung solcher Veranstaltungen auf das
Werteverständnis von Kindern und Jugendlichen betrifft, die Gefahr,
dass ein falsches Bild vom Umgang mit Tieren vermittelt wird. Kindern
und Jugendlichen muss das Verständnis dafür vermittelt werden, dass
Tiere unsere "Mitgeschöpfe" sind, die unseren Schutz und einen
verantwortungsvollen Umgang von uns verlangen", so Rainer Grün. Bisher
sind im Saarland Veranstaltungen dieser Art nicht bekannt geworden. Da
sie jedoch in anderen Bundesländern angeboten wurden, weist das
saarländische Umweltministerium erneut darauf hin, dass
Veranstaltungen, bei denen Tiere involviert sind, nach dem
Tierschutzgesetz einer Genehmigung durch die unteren
Tierschutzbehörden bedürfen. Soweit sie tierschutzwidrigen Charakter
haben, sind sie zudem generell verboten. "Das saarländische
Umweltministerium hat in den vergangenen Jahren durch eine breite
Öffentlichkeitsarbeit auf die Belange des Tierschutzes und einen
fairen Umgang von Mensch und Tier aufmerksam gemacht. Eine wesentliche
Grundlage dazu bot die enge Kooperation mit der Tierschutzstiftung
Saar", so Rainer Grün. Die Landesregierung wird auch in Zukunft ihren
Kurs konsequent fortsetzen und sich für die Einhaltung der Regelungen
des Tierschutzes einsetzen. Auf diese Weise werden die negativen
Auswirkungen und Folgen von Veranstaltungen dieser Art aber auch
sonstige fragwürdige Praktiken im Umgang mit Tieren, ganz gleich, ob
es sich um landwirtschaftliche Nutztiere, Heimtiere oder frei lebende
Wildtiere handelt, bereits frühzeitig offen gelegt und die Bevölkerung
entsprechend sensibilisiert.



 



 

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