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AHO Aktuell - 30.06.2005

Ornithose in Sachsen-Anhalt: Hinweise zur Vorbeugung


Magdeburg (aho) - Seit Mitte Mai 2005 erkranken ausgehend von einem
Geflügelhandel im Landkreis Sangerhausen Tiere von verschiedenen
Geflügelbeständen in Sachsen-Anhalt an der sogenannten Ornithose
(Vogelkrankheit). Der in Vogelexkrementen und -sekreten lange haltbare
Erreger wird durch Einatmen aufgenommen. Eine direkte Übertragung von
Mensch zu Mensch kommt wahrscheinlich nicht vor. Ein Risiko zur
Erkrankung haben Personen, die Kontakt zu den Tieren und deren
Ausscheidungen haben.

Das Krankheitsbild beim Menschen ist vielfältig und kann fast jedes
Organ betreffen. Vorherrschend ist eine fieberhafte Lungenentzündung.
Daneben können Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, eine
Lebervergrößerung und Entzündungen des Herzens, des Gehirns und der
Bindehäute auftreten. Die Erkrankung kann auch ohne Lungenbeteiligung
leicht fieberhaft verlaufen und heilt dann nach etwa einer Woche
folgenlos aus. Hierüber informierte jetzt das Gesundheits- und
Veterinäramt der Stadt Magdeburg.

Theoretisch sind demnach Infektionen von Vogel zu Tier und/oder
Mensch auch unabhängig von einer Tierzucht an anderen Orten möglich.
Aus diesem Grund ist eine Vorsorgemaßnahme auch die Eindämmung des
Bestandes an wildfliegenden Tauben in Großstädten.

Das Gesundheits- und Veterinäramt weist daher alle
Grundstückseigentümer in der Stadt Magdeburg auf folgende Gesetzeslage
hin: Entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung Sachsen-Anhalt
ist die verwilderte Haustaube ein Gesundheitsschädling. Ein Befall
liegt bei mehrfachem oder nicht nur vorübergehend gehäuftem Auftreten
vor. Entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung sind Eigentümer,
Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und
Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln mit umschlossenen
Räumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen
Schädlingen verpflichtet. Die Kosten für die Bekämpfung sind
grundsätzlich vom Eigentümer selbst zu tragen. Das Vorgehen gegen
verwilderte Haustauben (Bekämpfung von Wirbeltieren) erfordert eine
besondere Sachkunde, daher ist die Beauftragung geeigneter Fachkräfte
(Schädlingsbekämpfungsbetriebe) notwendig.



 



 

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