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AHO Aktuell - 07.07.2005

Hornissennester nicht vernichten


Cloppenburg (aho) - Kein Grund zur Panik besteht, wenn im Sommer in
der Nähe eines Hauses oder direkt am Gebäude ein Hornissen-, Hummel-
oder Wespennest entdeckt wird. Die Insekten sind friedfertig, solange
sie in Ruhe gelassen werden. Darauf weist die untere
Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Cloppenburg hin.

Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des
Naturschutzgesetzes. Für die bestandsgefährdeten Hornissen und Hummeln
gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten grundsätzlich,
die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und
Zufluchtstätten dürfen ohne vernünftigen Grund weder beschädigt noch
zerstört werden.

Von den Hornissen überwintert nur die Königin. Sie beginnt etwa ab
Mitte Mai mit einem neuen kleinen Nestbau. Die ersten schlüpfenden
Hornissen helfen der Königin bei der Erweiterung des Nestes. Der
Höhepunkt der Entwicklung eines Hornissenvolkes mit 200 bis 300 Tieren
wird - je nach Witterungsverlauf - in der Zeit von Mitte August bis
Mitte September erreicht. Das Nest hat bei günstigen Bedingungen eine
Höhe von 50 Zentimetern und eine Breite von 25 bis 35 Zentimetern. Ab
dieser Zeit schlüpfen in einem Hornissennest nur noch Jungköniginnen
und Drohnen, die sich außerhalb des Nestes paaren und abfliegen. Die
Altkönigin stirbt mit ihrem Volk etwa Ende Oktober, so dass der alte
Nestbau des Vorjahres im nächsten Sommer nicht wieder benutzt wird.

Der Landkreis empfiehlt, sich bei unbeabsichtigten Störungen des
Volkes ruhig und ohne heftige Abwehrbewegungen zu entfernen. Als
Störungen im unmittelbaren Nestbereich empfinden die Tiere vor allem
ein heftiges Schlagen zu Abwehr, plötzliche Erschütterungen des
Wabenbaus, Manipulationen am Flugloch oder am Wabenbau, Anatmen der
Tiere, längeres Verstellen der Einflugbahn oder in Einzelfällen auch
den Betrieb von lauten Motoren, wie Rasenmähern. "Diese wenigen
Störfaktoren lassen sich jedoch mit etwas Umsicht leicht vermeiden,"
heißt es aus der Kreisverwaltung.

Für Fragen zum Umgang mit Hornissen-, Hummeln und Wespen stehen in
fast jeder Gemeinde des Landkreises Cloppenburg insgesamt 11
engagierte und im Umgang mit den Tieren fachlich geschulte Imker als
"Betreuer" den Bürgern mit Rat und Tat gegen ein geringes Entgelt zur
Verfügung. Sie setzen sich in ihrer Freizeit für den praktischen
Artenschutz ein und kennen sich mit den gesetzlichen Vorschriften aus.
Dabei haben die "Hornissenbetreuer" das vorrangige Ziel, die Nester an
ihren einjährigen Standorten zu erhalten und die Bürger bei Bedarf
aufzuklären.



 



 

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