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AHO Aktuell - 15.07.2005

Reisen mit Hund und Katze in andere Länder


Dresden (aho) - Wer mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen will,
sollte unbedingt die Regelungen der EU-Heimtierverordnung beachten.
Darauf weist das Sächsische Staatsministerium für Soziales in Dresden
hin. Bereits seit letztem Sommer gelten für grenzüberschreitende
Reisen mit Heimtieren besondere Bestimmungen, die das Mitführen des so
genannten Heimtierpasses vorschreiben. Für Tiere der
EU-Mitgliedsstaaten bedeutet das ganz konkret eine eindeutige
Kennzeichnung mittels Tätowierung oder Mikrochip und eine gültige
Tollwutschutzimpfung. Beides muss mit den Angaben zum Tierbesitzer im
Heimtierpass eingetragen sein. In Deutschland werden die Heimtierpässe
von den praktischen Tierärzten ausgestellt. Für Reisen nach Irland,
Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche
Bedingungen. Hier sind neben den bereits genannten Forderungen noch
eine blutserologische Antikörpertitration und eine Zecken- und
Echinokokkenbehandlung erforderlich. Vor Reisen mit Ihren Heimtieren
in Drittländer sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem zuständigen
Veterinäramt über die Tollwutsituation in diesem Land erkundigen.
Reist man zum Beispiel in die Türkei, Marokko oder Tunesien, ist vor
Reiseantritt eine Blutuntersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der
Tollwutimpfung durchzuführen, um ohne Probleme mit Hund und Katze
wieder einreisen zu können. Das Sächsische Staatsministerium weist
ausdrücklich darauf hin, keine Fundtiere, die die Einreisebestimmungen
nicht erfüllen, mit aus dem Urlaub zu bringen. Sie ersparen sich und
dem Tier unangenehme Überraschungen.



 



 

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