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AHO Aktuell - 18.07.2005

OVG Koblenz: 1.000 EURO Kampfhundesteuer ist zu hoch


Koblenz (aho) - Eine Kampfhundesteuer von 1.000 EURO ist überhöht, so
entschied jetzt in einem Normenkontrollverfahren das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller hält seit dem 01. März 2005 einen Staffordshire
Bullterrier. Für dieses Tier muss er nach dem Satzungsrecht der
Ortsgemeinde, in der der Antragsteller wohnt, die erhöhte Hundesteuer
für so genannte gefährliche Hunde (Kampfhunde) in Höhe von 1.000 EURO
pro Jahr zahlen. Die Steuer für einen "normalen" Hund beträgt im
Gemeindegebiet 30 EURO. Der Normenkontrollantrag, mit dem der
Antragsteller die Überprüfung des Steuersatzes begehrt hat, hatte vor
dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Zwar könnten die Gemeinden mit der
Erhebung einer erhöhten Kampfhundesteuer neben der Erzielung von
Einnahmen auch den Zweck verfolgen, die Haltung von Kampfhunden
einzudämmen. Jedoch dürfe die Steuer nicht so hoch sein, dass sie auf
ein Verbot der Kampfhundehaltung hinauslaufe. Für ein solches
ordnungsrechtliches Verbot seien nicht die Gemeinden, sondern das Land
zuständig. Das Land habe aber mit dem Landesgesetz über gefährliche
Hunde das Halten und Führen gefährlicher Hunde wenn auch mit
Einschränkungen erlaubt. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe
von 1.000 EURO komme im Wohnort des Antragstellers einem Verbot der
Haltung von Kampfhunden gleich. Dies folge aus der absoluten Höhe der
Steuer, die die bisher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung
gebilligten Steuersätze bei weitem übertreffe. Außerdem sei der
Steuersatz für einen Kampfhund um das 33fache höher als die Steuer für
einen "normalen" Hund. Dieser Belastungsunterschied sei rechtlich
nicht hinnehmbar, so das Oberverwaltungsgericht.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Juni 2005,

Aktenzeichen: 6 C 10308/05.OVG



 



 

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