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AHO Aktuell - 15.08.2005

Stadt Leverkusen: Kontrollen für Reiter +++ Pferdeäpfel beseitigen


Leverkusen (aho) - Es sind nicht viele, aber die wenigen können
durchaus Probleme verursachen. Die Stadt Leverkusen hat hier
insbesondere die Reiterinnen und Reiter im Auge, die sich im
Leverkusener Stadtgebiet außerhalb der Reitbetriebe bewegen und dabei
nicht an die Regeln halten.

Die Vorschriften kennt mindestens jeder Reiter, der die zum Ausreiten
in Wald und Landschaft notwendige Reitplakette erwirbt. Mit der
Plakette erhält er ein Faltblatt, das genau beschreibt, was mit dem
Pferd draußen erlaubt ist:

- Im Wald darf nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden.
- In der freien Landschaft können alle öffentlichen und privaten
Straßen und Wege genutzt werden.
- Verboten sind alle ausdrücklich für einen bestimmten Zweck
ausgewiesenen Wege (z. B. Wander-, Fuß-, Radwege, Sport- u. Lehrpfade).
- Straßen dürfen im Rahmen des Allgemeingebrauchs ohne Kennzeichen
beritten werden.
- Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Die Missachtung dieser Vorschriften führt dazu, dass Wege in den
wenigen Freiflächen auch durch Pferdehufe unpassierbar werden und ein
erhöhter, nicht zu leistender Unterhaltungsaufwand entsteht. Wege, die
besonders stark von Fußgängern, Joggern, Wanderern und Radfahrern
frequentiert sind, werden häufig nach der Straßenverkehrsordnung für
diese Benutzergruppen gesondert ausgewiesen. Das verbotswidrige Reiten
kann hier auch zu Gefahrensituationen führen.

Der Ärger darüber ist mittlerweile so groß, dass die
Bezirksvertretungen II und III die Verwaltung aufgefordert haben,
Kontrollen durchzuführen. Das wird in den nächsten Wochen geschehen.
Dabei wird das Reiten außerhalb der erlaubten Wege und das fehlende
Kennzeichen mit mindestens je 25 ¤ Bußgeld geahndet.

Ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Jeder, der eine öffentliche
Verkehrsfläche beschmutzt (also auch mit Pferdekot), muss diese wieder
reinigen.



 



 

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