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AHO Aktuell - 17.08.2005

Gericht untersagt Hundehaltung wegen Rücksichtslosigkeit und mangelnder Zuverlässigkeit


Düsseldorf (aho) - Mit Urteil vom 4. August 2005, dass den Beteiligten
jetzt zugestellt wurde, hat der ein Richter des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf (18. Kammer) die Klage einer jungen Frau abgewiesen, der
von der Oberbürgermeisterin der Stadt Mönchengladbach die Haltung
ihres Rottweilerrüden untersagt worden ist. Es war im Vorfeld der
Gerichtsentscheidung zu verschiedenen Zwischenfällen gekommen. So
hatte die Klägerin den Hund mit einer weiteren Person gewaltsam aus
einem Tierheim befreit, in dem das Tier auf behördliche Anordnung
untergebracht war. Nachdem Mitarbeiter der Stadt den Hund bei der
Klägerin erneut abholte, verfolgte diese mit einem Auto das Fahrzeug,
mit dem der Hund ins Tierheim gebracht werden sollte, in einer Weise,
dass sie einen Verkehrsunfall verursachte. Zur Begründung führte das
Gericht u.a. jetzt aus, die Klägerin besitze nicht die zur Haltung des
Hundes erforderliche Zuverlässigkeit. Bei Beachtung wenigstens der
Maulkorbpflicht hätten sich die von der Beklagten im Einzelnen
aufgeführten Beißvorfälle nicht ereignen können. Auch die sonstigen
Vorkommnisse belegten eindrucksvoll, dass die Klägerin bereit sei,
sich rücksichtslos unter Anwendung körperlicher Gewalt bzw. unter
erheblicher Gefährdung unbeteiligter Dritter über gesetzliche
Vorschriften und behördliche Anordnungen hinwegzusetzen.

Az.: 18 K 2091/05



 



 

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