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AHO Aktuell - 23.08.2005

Illegaler Handel mit Hunden und Katzen nimmt zu


Düsseldorf (aho) - Mit regelmäßigen Schwerpunktaktionen am
Düsseldorfer Flughafen konnten die Veterinärbehörden in diesem Jahr
bereits 29 Hunde und 30 Katzen ohne gültige Einfuhrpapiere
beschlagnahmen. Das teilt das Verbraucherschutz - und
Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf mit. Sichergestellt wurden
zudem ein Papagei und 18 Tauben. Dabei geht es nicht um einzelne
Tiere, die von Privatpersonen zumeist aus dem Urlaub mitgebracht
werden, sondern um den organisierten Tierhandel in großem Stil.
Bereits seit Monaten decken die Veterinärbehörden landesweit vermehrt
Fälle insbesondere von illegalem Hundehandel auf. Dabei geben
verschiedene Organisationen Hunde gegen eine Gebühr von bis zu 300
Euro an Tierfreunde in Deutschland ab. Diese Tiere stammen jedoch
nicht wie behauptet immer aus Tierheimen im Ausland, sondern werden
zum Teil extra für den Handel gezüchtet
. Für die Käufer in
Deutschland können diese Tiere erhebliche Probleme bedeuten, und sogar
die Gesundheit gefährden. Denn die Händler sparen nicht nur an Impfung
und Entwurmung, die Hunde sind zudem oftmals nicht sozialisiert und
daher nur schwer zu halten und zu kontrollieren.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: "Ein ungeimpfter Hund
kann Krankheiten bis hin zur Tollwut übertragen, die für den Menschen
im schlimmsten Falle tödlich enden kann. Gerade für Familien können
solche Hunde zudem zum Problem werden, wenn das Tier sich mangels
Erfahrung im Haushalt nicht einordnen kann."

Mit der Einfuhr der Hunde einher geht der Missbrauch mit dem EU-weit
einheitlichen Heimtierausweis. Dabei sind Fälle bekannt geworden, in
denen Blanko-Ausweise ins Ausland gebracht und dort so ausgefüllt
wurden, dass der Eindruck entsteht, der Hund stamme aus Deutschland
und sei nun auf der Rückreise. Auch sind die im Pass angegebenen
Impfungen nicht immer erfolgt.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: "Wir haben als Reaktion
auf diese Praxis die Druckereien nun angewiesen,
Blanko-Heimtierausweise nur an Tierarztpraxen auszuliefern. Jede
Abgabe an Dritte ist damit verboten. Außerdem ist bei der Auslieferung
der Pässe festzuhalten, an welche Adresse sie geschickt werden. Anhand
der fortlaufenden Nummer, die jeder Pass hat, können wir ihn so direkt
dem Empfänger zuordnen."

Wer einen nicht ordnungsgemäß geimpften Hund aus dem Ausland bei sich
aufnimmt, muss nicht nur mit persönlichen Gesundheitsrisiken rechnen,
sondern auch mit finanziellen Folgen. Diese Tiere werden auf Kosten
des neuen Besitzers in Quarantänestationen untergebracht, bis
sichergestellt ist, dass keine gesundheitliche Gefährdung von ihnen
ausgeht. Das ist nicht nur teuer, sondern sollte auch dem Tier erspart
werden - wie auch die Reise nach Deutschland selbst.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: "Wer ein Tier bei sich
aufnehmen will, sollte sich lieber an das Tierheim vor Ort wenden.
Hier warten genug Hunde und Katzen auf ein neues Zuhause. Diese
Vierbeiner sind nicht nur ordnungsgemäß geimpft und entwurmt, sondern
oft auch schon kastriert. Für die frischgebackenen Hundebesitzer gibt
es zudem Hilfe bei der Hundeerziehung."

Wer sich dennoch im Einzelfall einen Hund aus dem Urlaub mitbringen
will, sollte sich vorher genau über die Einfuhrmodalitäten
informieren. Für Tiere aus der Türkei und einigen anderen beliebten
Urlaubsländern gilt etwa, dass sie erst drei Monate nach einer
Tollwutimpfung sowie einem Bluttest durch ein Labor mit EU-Zulassung
nach Deutschland gebracht werden dürfen.



 



 

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