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AHO Aktuell - 27.08.2005

Baden-Württemberg: Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Geflügel


Stuttgart (aho) - In Baden-Württemberg werden vorbeugende Maßnahmen
gegen die Vogelgrippe weiter forciert. Obwohl die Infektionsgefahr
durch Zugvögel derzeit als niedrig eingestuft wird, soll eine
Infektion der Geflügelbestände mit der hochansteckenden Viruskrankheit
verhindert oder ein mögliches Auftreten der Vogelgrippe im
Anfangsstadium sofort entdeckt werden, teilte das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (26. August) in Stuttgart
mit. Das Ministerium hat veranlasst, dass die Veterinärämter verstärkt
Geflügelhaltungen mit Hühnern, Puten, Gänsen und Enten beobachten. Der
Geflügelgesundheitsdienst wurde außerdem gebeten, die Veterinärämter
dabei zu unterstützen.

Ein mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) (Insel Riems,
Mecklenburg-Vorpommern) abgestimmtes Wildvogelmonitoring
(Wassergeflügel) wird derzeit für Baden-Württemberg intensiviert. Mit
diesem sogenannten Frühwarnsystem soll die beim Wassergeflügel
vorkommende gering krankmachende Erregervariante rechtzeitig erkannt
werden, um ein Überspringen auf die sehr empfänglichen
Hausgeflügelbestände und eine damit verbundene gefährliche
Virulenzsteigerung zu vermeiden.

Eine große, nur schwer kontrollierbare Infektionsgefahr gehe von
illegalen Einfuhren von Geflügel, anderen Vögeln, Geflügelfleisch,
Eiern und anderen Produkten von Geflügel sowie Federn und
unbehandelten Jagdtrophäen aus Russland, Kasachstan, Kambodscha,
Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Pakistan, Nordkorea, Thailand,
Vietnam, China und Hongkong aus. Der Reiseverkehr aus diesen Ländern
wird daher verstärkt auf Einhaltung des Importverbotes kontrolliert.
Das Ministerium appelliert an alle Reisende, die Importverbote
zwingend zu beachten und einzuhalten sowie zur eigenen Sicherheit
Geflügelbestande oder den direkten Kontakt mit Geflügel in den
genannten Ländern zu meiden.

Sollte das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft ein Aufstallungsgebot für Hausgeflügel (Legehennen,
Puten, Enten und Gänse) erlassen, "Eilverordnung zum Schutz vor der
Verschleppung der Klassischen Geflügelpest", dürften die
Hausgeflügelarten nicht mehr ins Freie gelassen werden. Die
betroffenen Geflügelhalter in Baden-Württemberg werden daher gebeten,
schon jetzt entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Sollten keine
Ställe vorhanden sein, müssen alternative Vorkehrungen getroffen
werden, die einen direkten Kontakt mit Wildgeflügel sicher zu
verhindern. Dies könnten auch überstehende dichte Abdeckungen der
Ausläufe nach oben (Netze) und vogelsichere Seitenbegrenzungen sein.
Als weitere Maßnahme ist eine intensive tierärztliche Kontrolle dieser
Bestände, gegebenenfalls mit ergänzenden Kot- oder Blutuntersuchungen
auf Kosten des Tierhalters notwendig.

Die Halter von Hausgeflügel sollten bereits jetzt die Tiere verstärkt
beobachten. Beim Auftreten von Krankheitserscheinungen, wie
Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtsabnahme oder
vermehrten Todesfällen ist der Tierarzt oder das Veterinäramt zu
informieren. Hausgeflügel sollte gegen Kontakt mit wilden Wasservögeln
abgeschirmt werden. Die Nutzung von Oberflächenwasser als Tränke und
Schwimmgelegenheit, zu welchem auch wilde Wasservögel Zugang haben,
ist zu vermeiden. Die Fütterung der Tiere sollte nicht im Freien
stattfinden, um ein Anlocken von Wildgeflügel zu unterbinden. Ist dies
nicht zu vermeiden, sollte nur so viel gefüttert werden wie von den
Tieren in kurzer Zeit verzehrt wird, um keine Wildvögel anzulocken.
Experten sehen im illegalen Tierimport die größte Gefahr für das
Einschleppen des Virus. Daher sollten keine Tiere unbekannter Herkunft
in den Bestand gebracht werden. Insbesondere in größeren Tierbeständen
sollte der Personenverkehr im Betrieb auf das notwendige Maß begrenzt
und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Wichtiger Hinweis:

Entsprechend der Viehverkehrsverordnung, der "Verordnung zum Schutz
vor der Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr", besteht für
jeden Halter von Geflügel, dazu gehören Hühner, Enten, Gänse, Fasane,
Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln, eine
Meldepflicht. Unverzüglich gemeldet werden müssen beim zuständigen
Veterinäramt die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere,
ihre Nutzungsart und ihr Standort. Die Zahl der gehaltenen Tiere
spielt keine Rolle, selbst so genannte Hobbyhaltungen, sind dem
Veterinäramt mitzuteilen.



 



 

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