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AHO Aktuell - 27.09.2005

Die Landeshauptstadt Magdeburg informiert zur Bestattung von Heimtieren


Magdeburg (aho) - Die EU-Verordnung Nr. 1774/2002 regelt unter
anderem die Beseitigung von gestorbenen Heimtieren. Danach war es
bisher nicht mehr gestattet, gestorbene Heimtiere auf eigenem Grund
und Boden zu begraben, was insbesondere bei Kleintierhaltern zu
Irritationen und Unverständnis geführt hat. Da auch die Landesbehörden
Sachsen-Anhalts bisher keine Ausnahmeregelung geschaffen haben, hat
Magdeburgs Oberbürgermeister jetzt durch eine Allgemeinverfügung zur
Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben eine Regelung in Kraft
gesetzt, die Klarheit und Rechtssicherheit schafft.

Demnach dürfen einzelne tote Heimtiere, darunter zählen Hunde, Katzen,
Kleinnager und Vögel, die nicht gewerbsmäßig gehalten worden sind,
auch durch Vergraben beseitigt werden. Dafür werden Regeln benannt und
auch darauf verwiesen, dass ein Tierfriedhof genutzt werden kann.

Prinzipiell haben Magdeburger Heimtierhalter die Wahl, das EU-weit
geregelte Verfahren mit einer Verbrennung der Tiere oder die
Möglichkeit der Allgemeinverfügung zu nutzen.

Eine gesonderte, kostenpflichtige Erlaubnis für das Vergraben von
gestorbenen Heimtieren durch die Stadtverwaltung ist nicht
erforderlich. Interessierte finden die zitierte Allgemeinverfügung im
Amtsblatt Nr. 22 vom 27. Juli 2005 S. 276.



 



 

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