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AHO Aktuell - 28.09.2005

Hundegesetz: Klare Regeln für den Umgang mit Hunden in Hamburg


Hamburg (aho) - Der Senat hat am Dienstag den Entwurf für ein Gesetz
über die Haltung von Hunden in Hamburg vorgelegt. Damit wird einem
Antrag der Bürgerschaft vom 22. Juni dieses Jahres entsprochen. Der
Entwurf sieht die Überführung der bestehenden Hundeverordnung in ein
Gesetz sowie weitere Neuregelungen vor, um mehr Sicherheit im Umgang
mit Hunden in Hamburg zu erreichen und das Zusammenleben von Mensch
und Hund auf eine klare Grundlage zu stellen. Ziel ist es, das neue
Gesetz nach Befassung der Bürgerschaft zum 01. Januar 2006 in Kraft
treten zu lassen. Mit dem Hamburgischen Gesetz über das Halten und
Führen von Hunden (Hundegesetz) soll u. a. eine generelle Chippflicht
und eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde eingeführt
sowie ein zentrales Hunderegister eingerichtet werden. Vorgesehen ist
außerdem eine generelle Anleinpflicht außerhalb von
Hundeauslaufflächen und von Privatgrundstücken. Von dieser
Anleinpflicht können sich Hundehalter auf Gehwegen sowie auf den Wegen
in Grün- und Erholungsanlagen befreien lassen, wenn sie erfolgreich
eine Gehorsamsprüfung mit dem Hund absolviert haben. Die Befreiung auf
den Wegen in Grün- und Erholungsanlagen ist zunächst auf ein Jahr
begrenzt, um diesbezüglich Erfahrungen zu sammeln. Zu den weiteren
Neuregelungen gehört auch eine Kotbeseitigungspflicht,
Mitwirkungspflichten der Hundehalter sowie eine Erweiterung der
Ordnungsmaßnahmen. Darüber hinaus wird der Senat ermächtigt, Inhalte
und Verfahren zur Gehorsamsprüfung sowie Standards zum Wesenstest
durch Rechtsverordnung zu regeln.

Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph.D. stellte den Entwurf des neuen
Hundegesetzes am Dienstag im Rathaus vor: "Wir werden die
Hamburgerinnen und Hamburger künftig besser vor gefährlichen und
unberechenbaren Hunden schützen. Dazu haben wir auf Basis des
einstimmig gefassten Bürgerschaftsbeschlusses heute einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Für verantwortungsvolle Halter
wird damit zugleich eine artgerechte Haltung von Hunden in unserer
Stadt auf eine klare und verbesserte Grundlage gestellt.
Verantwortungslose Halter müssen mit Einschränkungen und Sanktionen
rechnen."

Was hat sich geändert? Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Jeder Halter ist verpflichtet, zukünftig

· seinen Hund fälschungssicher mit einem elektronischen
Transponder (Chip) kennzeichnen zu lassen,
· eine Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 1 Mio. EURO)
abzuschließen und aufrechtzuerhalten,
· die Hundehaltung bei der Behörde (inkl. Chipnummer und
Versicherungsnachweis) anzumelden. Dieses beinhaltet gleichzeitig die
Anmeldung nach dem Hundesteuergesetz und die Daten werden in einem
zentralen Register erfasst,
· den Hundekot aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Darüber hinaus müssen alle Hunde außerhalb eingefriedeten Besitztums

· ein Halsband mit Halterangaben (Name und Adresse) tragen,
· außer in den ausgewiesenen Freilaufflächen an einer geeigneten,
insbesondere reißfesten Leine geführt werden (allgemeine Anleinpflicht).
Hiervon können sich verantwortungsbewusste Halter durch eine zusammen
mit dem Hund erfolgreich absolvierte Gehorsamsprüfung befreien (u. a.
für Wege in Grün- und Erholungsanlagen) lassen.

Als gefährliche Hunde werden - wie bisher - Hunde der Rassen Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
sowie ihre Kreuzungen eingestuft. Neu aufgenommen wird der Bullterrier
mit einer Übergangsregelung. Für sie und Hunde, die ein der Situation
nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegenüber
Menschen oder Tieren zeigen, gelten darüber hinaus ohne
Freistellungsmöglichkeit

· Haltungsgenehmigung
· Leinen- und Maulkorbpflicht
· Zucht- und Verpaarungsverbot.

Wie bisher wird bei Hunden der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino,
Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino
Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Tosa Inu sowie ihre
Kreuzungen die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen
Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser
keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen
oder Tieren aufweist. Neu aufgenommen wird hier der Rottweiler. Mit
einem bestandenen Wesenstest können diese Hunde von den Regelungen für
gefährliche Hunde freigestellt werden (Erlaubnispflicht,
Maulkorbpflicht). Für so freigestellte Hunde gelten dann die normalen
Regeln für alle Hunde. Inhalte, Verfahren und die Voraussetzungen für
die Anerkennung sachverständiger Personen für die Durchführung der
Gehorsamsprüfung und des Wesenstestes werden in einer Rechtsverordnung
geregelt. Der Senat wird der Bürgerschaft alle drei Jahre über die
Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes und der darauf
beruhenden Rechtsverordnungen berichten.

Kosten für die Stadt Hamburg

Durch das neue Hundegesetz werden der Stadt Kosten entstehen, die zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nur geschätzt werden können. So werden zur
Einrichtung eines zentralen Registers einmalig rund 100.000 Euro und
jährlich rund 50.000 Euro für die Unterhaltung veranschlagt. Dazu
kommen Kosten für zusätzliche Chiplesegeräte (ca. 400 Euro pro Stück)
sowie für die Ausweisung und den Unterhalt neuer Hundeauslaufflächen.

Kosten und Gebühren für Hundehalter

Nach derzeitigen Kalkulationen ist für die ersten ein bis zwei Jahre
nach In-Kraft-Treten des Hundegesetzes mit einem Personalmehraufwand
in einer Größenordnung von 1 bis 2 Mio. Euro, in den Folgejahren von
200.000 bis 500.000 Euro pro Jahr für die Durchführung der anfallenden
Tätigkeiten zu rechnen. Dazu zählen beispielsweise die Registrierung
aller Hunde und die Befreiung von der Anleinpflicht. Für alle
anfallenden Amtshandlungen sollen - entsprechend dem Antrag der
Bürgerschaft - kostendeckende Gebühren erhoben werden.

a) Gebühren

Für alle Hundehalter

Registrierung im zentralen Register: etwa 13 EURO (einmalig); etwa 10
EURO bei Änderungsmeldungen

Freiwillige Befreiungen

Befreiung von der Anleinpflicht: etwa 19 EURO
Freistellung für widerlegbar gefährliche Hunde: 109 EURO (wie bisher)
Erteilung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes: 220 EURO (wie bisher)

b) Kosten

Darüber hinaus entstehen allen Hundehaltern durch die neuen
Halterpflichten einmalige und laufende Kosten. Allerdings haben
bereits heute viele Hundehalter freiwillig ihre Hunde Haftpflicht
versichert und chippen lassen. Nach dem gegenwärtigen Stand des
Gesetzgebungsverfahrens liegen für die jetzt verpflichtenden
Regelungen folgende Schätzwerte vor: Für alle Hundehalter

Abschluss einer Haftpflichtversicherung: ab 50 EURO pro Jahr
Kennzeichnung des Hundes mit einem Chip: zwischen 30 und 45 EURO (einmalig)

Die Kosten für die Durchführung der Gehorsamsprüfung können noch
nicht beziffert werden, da sie von der konkreten Ausgestaltung der
Prüfung abhängen.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Ausgenommen von den neuen Regelungen sind neben Diensthunden künftig
auch Hunde des Rettungsdienstes, Blindenführhunde und
Behindertenbegleithunde im Einsatz. Das neue Hundegesetz sieht auch
Übergangsbestimmungen vor. Diese sind u. a. erforderlich, damit
bestehende Erlaubnisse und Freistellungen ihre Gültigkeit behalten.
Eine generelle Übergangsfrist von einem Jahr ab In-Kraft-Treten des
Gesetzes soll gewährleisten, dass alle Hundehalter der Chippflicht,
der Haftpflichtversicherungspflicht und der behördlichen
Anzeigepflicht in einer angemessenen Zeit nachkommen können.

Das weitere Verfahren

Mit der jetzt vorgelegten Drucksache hat der Senat den Antrag des
Parlaments über die Eckpunkte für ein Gesetz zur Haltung von Hunden in
Hamburg umgesetzt. Der Gesetzentwurf wird zunächst an den zuständigen
Ausschuss der Bürgerschaft überwiesen, der dazu am 19. Oktober eine
Sachverständigenanhörung durchführen und ggf. anschließend Änderungen
an dem Gesetzentwurf vornehmen wird. Wenn die Bürgerschaft bis Ende
des Jahres über das neue Gesetz entschieden hat, kann es zum 01.
Januar 2006 in Kraft treten. Zugleich sollen Einzelheiten der
Gehorsamsprüfung und des Wesenstests in einer Rechtsverordnung
geregelt werden, über deren Vorbereitung die zuständige Behörde für
Wissenschaft und Gesundheit der Bürgerschaft berichten wird.



 



 

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