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AHO Aktuell - 29.09.2005

Ein Jahr EU-Heimtierausweis: Die Bundestierärztekammer zieht Bilanz


Bonn (aho) - Am 1. Oktober ist der erste Jahrestag der
EU-einheitlichen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.
Gut 2,2 Millionen Exemplare des neuen blauen EU-Passformulars sind
bisher von den Herstellern an Tierarztpraxen verkauft worden. Die
größten Probleme treten vor allem noch bei der Einreise aus
Drittländern auf. Die Bundestierärztekammer warnt deshalb davor,
Strandhunde oder Hotelkatzen spontan mit nach Deutschland zu nehmen:
Häufig sind die Anforderungen nicht erfüllt und die Tiere müssen
zurückgeschickt oder monatelang in Quarantäne genommen werden,
schlimmstenfalls können sie sogar getötet werden.

Um wirksam zu verhindern, dass Tollwut eingeschleppt wird, teilt die
EU Drittländer in zwei Kategorien: Länder, in denen die
Tollwut-Situation vergleichbar gut ist, werden gelistet und den
Mitgliedstaaten gleich gestellt. Für nicht-gelistete Länder mit einem
schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten aber zusätzliche
Anforderungen. Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Urlaubsziele
wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische
Republik.

Welpen, die unter drei Monate alt sind, dürfen aus diesen Ländern
ausnahmslos nicht in die EU einreisen. Bei älteren Tieren muss das
Blut mindestens drei Monate vor der Einreise auf einen wirksamen
Tollwut-Impfschutz untersucht worden sein. Auch Urlauber, die ihr Tier
aus Deutschland in eines der nicht-gelisteten Länder mitnehmen, müssen
bei der Rückreise den Bluttest nachweisen können. Die
Bundestierärztekammer empfiehlt solchen Urlaubern, den Test unbedingt
rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland durchführen zu lassen.
Nur dann entfällt die dreimonatige Frist vor der Wiedereinreise.

Zusätzlich zu dem Bluttest gilt bei Drittländern das verbindliche
Paket von Regeln, das für Reisen in die meisten EU-Länder bereits
ausreicht: Kennzeichnung des Tieres mit Mikrochip oder Tätowierung,
gültige Tollwutimpfung und beides im EU-Heimtierausweis dokumentiert.
Für diese Aufgabe ermächtigt sind die niedergelassenen Tierärztinnen
und Tierärzte.

Die Hersteller dürfen die Ausweisformulare ausschließlich an
Tierärzte abgeben - gut 2,2 Millionen Vordrucke sind bereits verkauft
worden. Rein rechnerisch wäre damit schon fast die Hälfte aller Hunde
in Deutschland (ca. 5,3 Millionen) als Grenzgänger legalisiert.
Tatsächlich wollen vor allem Hundehalter ihr Tier mit auf Reisen
nehmen und benötigen dafür den neuen Ausweis, aber auch Katzen und
gelegentlich Frettchen werden reisetauglich ausgestattet.

Mit dem Jahrestag der EU-Reiseregeln ist die Übergangsbestimmung
ausgelaufen, nach der herkömmliche "Internationale Impfpässe" mit
gültiger Tollwutimpfung noch anerkannt wurden. Übergangsweise noch bis
Juli 2011 ist die Kennzeichnung mit Tätowierung zulässig (danach: nur
noch Mikrochip). Übergangsregeln gibt es außerdem noch für Malta,
Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese Länder dürfen
zunächst noch bis Juli 2008 zusätzlich Anforderungen stellen
(Bluttest, Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer).



 



 

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