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AHO Aktuell - 14.10.2005

Bayern: Geflügelmärkte und Vogelbörsen ab nächstem Montag verboten


München (aho) - Als weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor der
Vogelgrippe hat das Bayerische Verbraucherschutzministerium
angeordnet, dass bereits ab kommenden Montag in Bayern keinerlei
Geflügelmärkte, Vogelbörsen und -Ausstellungen mehr stattfinden
dürfen. Die Anordnung ist unbefristet und soll größere
Tieransammlungen und damit ein künstliches Infektionsrisiko
verhindern.

In diesem Fall wie auch bei der Aufstallungspflicht befürwortet
Bayern ein bundeseinheitliches Vorgehen. Der Bayerische
Verbraucherschutzminister Schnappauf hat sich deshalb bereits in einem
Schreiben an Bundesminister Trittin gewandt und gefordert,
unverzüglich eine deutschlandweite Stallpflicht für Geflügel bis zum
15. Dezember anzuordnen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird
Bayern Schnappauf zufolge eine eigene Anordnung erlassen. "Eine
Einschleppung des Virus über Wildvögel nach Deutschland kann nicht
ausgeschlossen werden. Um eine Infektion der deutschen
Geflügelbestände durch Zugvögel zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen
notwendig. Hier ist ein schnelles Handeln des Bundes gefordert.
Notfalls wird Bayern den Stallzwang selber regeln". Die Stallpflicht
solle zunächst bis 15. Dezember befristet werden, da der Vogelzug bis
dahin abgeschlossen ist. Vor der Zugvogelwanderung im Frühjahr werde
auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden, ob eine
nochmalige Aufstallung erforderlich sei.



 



 

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