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AHO Aktuell - 14.10.2005

Reisende und Vogelhalter weiterhin zu besonderer Achtsamkeit aufgefordert


Berlin (aho) - Vor dem Hintergrund der inzwischen bis in die Türkei
vorgedrungenen Vogelgrippe fordert die Berliner Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Reisende in betroffene
Länder zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen auf, um eine Einschleppung der
für Vögel hochansteckenden Krankheit zu verhindern. So sollte in
diesen Ländern der Kontakt zu Vögeln, rohen Geflügelprodukten oder der
Besuch von Geflügelmärkten vermieden werden. Zur weiteren Information
der Reisenden wurden vom Bundesverbraucherschutzministerium
Merkblätter in mehreren Sprachen (u.a. in türkisch, russisch und
chinesisch) erstellt, die auch am Flughafen Tegel ausliegen.

In Berlin werden rund 7.000 Stück Geflügel gehalten. Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
fordert die Berliner Geflügelhalter erneut auf, die Haltungshygiene zu
optimieren sowie geltende Rechtsnormen, u.a. die Registrierpflicht bei
den zuständigen Veterinäraufsichtsämtern, unbedingt einzuhalten.
Insbesondere sollte sicher gestellt werden, dass Hausgeflügel keinem
direkten Kontakt zu Wildvögeln bzw. zu deren Ausscheidungen ausgesetzt
ist. Fütterungen und Tränken sollten überdacht sein, bzw. möglichst
nicht im Freien stattfinden. Im Ernstfall würden weitere Maßnahmen wie
die vorübergehende Haltung der Vögel in Ställen bzw. die Überdachung
von Freigehegen angeordnet werden.

Für die Berliner Bevölkerung besteht nach Meinung er Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz auch nach den aktuellen
Ausbrüchen in der Türkei und in Rumänien weiterhin keine Gefahr, sich
mit diesem Erreger zu infizieren, da der Erreger weder bei Nutz-,
Zier- noch Wildvögeln in Berlin, und auch nicht in der gesamten EU
nachgewiesen worden ist. Auch im Ernstfall würde sich die geringe
Ansteckungsgefahr nur auf einen sehr kleinen Personenkreis wie
Veterinäre oder Geflügelhalter beschränken, da hierzu intensivste
Kontakte zu infizierten Vögeln nötig wären. Eine Gefährdung der
Berliner Bevölkerung durch den Verzehr von Geflügelprodukten kann
demnach ausgeschlossen werden, da aufgrund von Importverboten aus den
betroffenen Gebieten keine Geflügelprodukte in die EU eingeführt
werden. Darüber hinaus würde durch die Zubereitung der Erreger sicher
abgetötet. In diesem Zusammenhang verweist die Senatsverwaltung noch
einmal ausdrücklich darauf, dass die von Wissenschaftlern befürchtete
Grippepandemie nicht von dem bisher in Asien bei Vögeln nachgewiesenen
Erreger ausgelöst werden kann, da dieser Erreger nicht von Mensch zu
Mensch übertragbar ist.



 



 

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