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AHO Aktuell - 19.10.2005

Pferdezüchter ließ Tiere (ver)hungern +++ Gericht bestätigt behördliche Anordnungen


Neustadt (aho) - Die von der Kreisverwaltung Kusel gegenüber einem
Pferdezüchter ausgesprochenen tierschutzrechtlichen Anordnungen sind
rechtmäßig. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts
Neustadt hervor.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung überprüften Polizeibeamte und
Amtstierärzte im Juni 2004 den Hof des Züchters, der zum damaligen
Zeitpunkt 31 Pferde hielt. Hierbei fanden sie zwei Pferdekadaver und
19 stark abgemagerte Tiere vor. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung
Kusel ordnete daraufhin gegenüber dem Tierhalter u. a. an, alle Pferde
täglich mit Futter in ausreichender Menge und Qualität sowie ständig
mit Wasser zu versorgen.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Pferdezüchters gegen diese
Anordnung abgewiesen. Die auf das Tierschutzgesetz gestützten
Maßnahmen seien rechtmäßig. Der Kläger habe einen Teil der Pferde bis
zur Auszehrung abmagern lassen und zudem die medizinische Versorgung
und die Hufpflege vernachlässigt. Damit liege eine grobe Verletzung
der sich aus dem Tierschutzgesetz ergebenden Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Pferdehaltung vor.

Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach
Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz beantragen.

Verwaltungsgericht Neustadt,
Urteil vom 23. September 2005 - 7 K 112/05.NW -



 



 

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