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AHO Aktuell - 19.10.2005

Jetzt doch bundesweites Freilandverbot +++ Bund erlässt Eilverordnung


Berlin (aho) - Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab
sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine
entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer
Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das
Verbraucherschutzministerium am Abend mitteilte. Das
"Aufstallungsgebot" gilt demnach sowohl für gewerbliche als auch für
Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.

Die Vogelgrippe hat inzwischen die Region rund 300 Kilometer südlich
von Moskau erreicht hat - sie ist also weiter Richtung Westen
vorgedrungen. Von dort findet auch regulärer Vogelzug nach Deutschland
statt, so dass die Gefahr einer Einschleppung durch Vogelzug gestiegen
ist. Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin appellierte bei der
Pressekonferenz am 19. Oktober an die Länder, die Beobachtung von
Wildvögeln zu verstärken.

Wie die EU-Kommission bestätigte, handelt es sich in Russland um den
auch für den Menschen gefährlichen Virus H5N1. Rund 3.000 Stück
Geflügel wurden in einem russischen Dorf getötet. Ein Importverbot für
russisches Geflügel besteht bereits seit Sommer 2005.


Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten
sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete
auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels
angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung
geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer
Verbreitung in Deutschland verstärkt hat.



 



 

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