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AHO Aktuell - 15.11.2005

Polizei beschlagnahmt Staffordshire-Bullterrier und sieben Welpen


Kiel (aho) - Nachdem der Halter aus Kiel (Stadtteil Gaarden) eines
Staffordshire-Bullterriers in den vergangenen Monaten mehrfach wegen
Verstoßes gegen das Gefahrhundegesetz aufgefallen ist, hat die
Ordnungsbehörde der Stadt Kiel die Beschlagnahme der Hündin und ihrer
sieben Welpen angeordnet. Das berichtet die Polizeidirektion Kiel.


Seit dem 1. Mai gilt in Schleswig-Holstein das neue Gefahrhundegesetz.
Danach ist das Halten eines gefährlichen Hundes nur mit Erlaubnis der
Ordnungsbehörde zulässig. Diese wird dem Hundehalter dann erteilt,
wenn er volljährig ist und die erforderliche Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung und Sachkunde besitzt.

Neben den formellen Pflichten hat der Halter im täglichen Handling mit
dem Tier weitere Auflagen zu erfüllen. So muss der gefährliche Hund
in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues
Halsband und einen Maulkorb tragen. Von vornherein als gefährlich
eingestuft wird unter anderem der Staffordshire-Bullterrier, für diese
Rasse gilt ein Zuchtverbot.

Am 27. Mai geriet der Besitzer eines solchen Terriers erstmals ins
Visier der Polizei. Während der Streife sprach eine fachkundige
Polizistin des 4. Reviers den 29-jährigen Mann auf seinen als
gefährlichen eingestuften Vierbeiner an. Sie fragte nach der seit fast
vier Wochen zwingend erforderlichen Erlaubnis für das Halten des
Tieres und erntete darauf nur ein Achselzucken ihres Gegenübers.
Glaubhaft versichernd, die amtlichen Papiere aber sofort zu besorgen,
kam der Kieler erst einmal mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Zu einer weiteren Begegnung mit dem Gaardener kam es zwei Monate
später. Wieder konnte er die Bescheinigung nicht vorlegen, seine
Hündin trug nicht den vorgeschriebenen Maulkorb. Außerdem kamen der
Beamtin Zweifel an der gesetzlich geforderten persönlichen Eignung
des Mannes, denn er war merklich alkoholisiert.

Angeregt durch die Berichte der Polizistin über die mehrfach
festgestellten Verstöße ließ das Ordnungsamt dem Betroffenen nun eine
schriftliche Aufforderung zum Beantragen der Erlaubnis zukommen. Das
Schreiben fand allerdings keinerlei Beachtung beim Empfänger. Erst
eine zweite Mahnung veranlasste den Verantwortlichen Mitte September
zu einem Besuch bei der zuständigen Behörde. Dort stellte er
schließlich den geforderten Antrag.

Umso erstaunter war die Polizeidiensthundeführerin als sie ihren
"alten Bekannten" am 10. Oktober erneut traf, nun zwar mit Erlaubnis,
aber mit hochschwangerer Hündin an der Leine! Trotz absoluten
Zuchtverbots hatte der verantwortungslose Hundehalter sein Tier decken
lassen.

Nachdem die sieben Welpen das Licht der Welt erblicken, reagierte
die Ordnungsbehörde sofort und erließ eine Ordnungsverfügung zur
Einziehung aller Tiere. Am 10. November beschlagnahmte die Polizei
die Bullterrier und brachte sie im Tierheim unter.

Der uneinsichtige 27-jährige Hundehalter muss nun neben dem Verlust
der Hunde mit einem Bußgeld rechnen. Verstöße gegen Vorschriften des
Gefahrhundegesetzes können mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet
werden.


 



 

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