Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 18.11.2005

Befreiung von der Hundesteuer ist möglich


(aho) - Hunde machen Spaß, bereichern das Familienleben und für
besonders pfiffige Vierbeiner gibt es für Herrchen und Frauchen sogar
einige Möglichkeiten, ihren Hund ganz oder teilweise von der Steuer
befreien zu lassen. Vor allem dann, wenn ihr Heimtier besonders
ausgebildet ist. Allein in Berlin sind rund 2700 Hunde von der Steuer
befreit, die als Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenhunde im Einsatz
sind. Die insgesamt rund 5,3 Millionen Hunde in Deutschland werden je
nach Wohnort unterschiedlich besteuert. Die Städte und Gemeinden
bestimmen selbst die Höhe der Steuer sowie die Kriterien für eine
Befreiung oder Ermäßigung. Aber es gibt ermutigende Beispiele: In
Wismar gilt die Befreiung für alle geprüften Therapiebegleithunde, die
regelmäßig Therapeuten bei ihrer Arbeit unterstützen. Eine generelle
Befreiung von der Hundesteuer für Besuchshunde gibt es bislang nicht.
Besuchshunde begleiten ihre Besitzer z.B. in Alten- oder
Behindertenwohnheime. "Wir setzten uns dafür ein, dass Hunde, die in
Besuchsprogramme eingebunden sind oder in Physio- oder Psychotherapie
unterstützend wirken, also in erhöhtem Maß zum Wohle des Menschen
beitragen, von der Hundesteuer befreit werden," so Graham Ford,
Vorsitzender des Vereines "Tiere helfen Menschen" e.V.. In einigen
Kommunen wie zum Beispiel der Stadt Essen werden Hunde, die man aus
dem Tierheim holt, für ein halbes Jahr von der Steuer befreit,
Menschen mit Behinderungen können teilweise mit Vergünstigungen für
ihre Begleithunde rechnen. Auch Personen mit niedrigem Einkommen
können eine Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung beantragen. Hier
lohnt sich die Anfrage bei der jeweiligen Kommune. IVH





 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de