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AHO Aktuell - 18.11.2005

Fast 3000 gefährliche Hunde aus ganz Rheinland-Pfalz in Chipdatei erfasst


Trier (aho) - Zentral für ganz Rheinland-Pfalz wird bei der Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion (ADD) jetzt eine Chipdatei geführt, in
der alle sogenannten gefährlichen Hunde erfasst sind. "Mit der
landesweiten Chipdatei können wir jederzeit jeden nach dem
Landeshundegesetz meldepflichtigen Hund seinem Halter zuordnen.
Außerdem haben wir so einen Überblick über alle gefährlichen Hunde in
Rheinland-Pfalz" beschreibt der zuständige ADD-Mitarbeiter Bernhard
Kuhn, die Vorteile der zentralen Datei.

Seit dem 30.06.2000 werden in Rheinland-Pfalz alle American
Staffordshire Terrier, Typ Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier
und Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen mit einen Mikrochip
versehen. Alle Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder durch
ihr Verhalten auffällig geworden sind, werden ebenfalls mit einem
solchen Chip ausgestattet. Der Chip dient der eindeutigen
Identifizierung des Hundes und kann von den Ordnungsbehörden und der
Polizei ausgelesen werden.

Nach dem seit diesem Jahr geltenden Landesgesetz über gefährliche
Hunde, dass die bis dahin geltende Gefahrenabwehrverordnung
"Gefährliche Hunde" abgelöst hat, besteht für diese drei Rassen, deren
Abkömmlinge, sowie für auffällige Hunde weiterhin eine Meldepflicht.
"Wer solche Hunde halten will, muss dies bei den örtlichen
Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung
anmelden und eine Erlaubnis beantragen. Dabei sind neben der Rasse und
des Alters des Hundes auch die Personalien des Halters anzugeben.
Diese Daten werden dann in der Chipdatei gespeichert" erläutert Kuhn.

In der Chipdatei werden derzeit knapp 3.000 gefährliche Hunde geführt,
davon sind gut 2700 Hunde einer der Rassen American Staffordshire
Terrier, Typ Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren
Abkömmlingen zuzuordnen. Gut 300 Hunde aller anderen Rassen werden in
der Chipdatei geführt, weil sie auffällig geworden sind. "Die Zahl der
gefährlichen Hunde ist dabei leicht rückläufig und die Hunde werden im
Schnitt immer älter. Vor zwei Jahren gab es noch fast 170 gefährliche
Hunde mehr, das entspricht einem Rückgang von rund fünf Prozent. Die
meisten dieser Hunde sind jetzt zwischen sechs und neun Jahre alt "
stellt Kuhn fest.

Die höchste Zahl gefährlicher Hunde gibt es in Ludwigshafen, insgesamt
188 Hunde sind dort bei der Stadtverwaltung gemeldet. Danach folgt
Pirmasens mit 150 meldepflichtigen Hunden. Die wenigsten gefährlichen
Hunde gibt es in den Landkreisen Cochem-Zell und Daun, nur jeweils 10
Hunde sind aus diesen Regionen in der Chipdatei erfasst. Alle Hunde,
die unter das Landeshundegesetz fallen sind anzuleinen und mit einem
Maulkorb zu führen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung für diese
Hunde abzuschließen. Für das Halten eines dieser Hunde ist darüber
hinaus ein Sachkundenachweis zu führen. In Rheinland-Pfalz ist
außerdem die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen
Hunden verboten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 5000 Euro
geahndet werden.

ADD und die Leiter der Diensthundestaffeln der Polizei können die
Chipdatei mit den personenbezogenen Daten jederzeit über einen
gesicherten und kennwortgeschützen Bereich im Internet nutzen. "Dieser
externe Zugriff über das Internet konnte in eigener Leistung durch die
Programmiertätigkeit der ADD-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die
Verwendung der Basiskomponenten des Landesbetriebes Daten und
Information (LDI) für E-Government, rlp-Service24, realisiert werden.
"Wir haben so sehr viel Geld gespart und zeitnah eine maßgeschneiderte
EDV-Anwendung realisiert. Das ist ein zusätzlicher Schritt in Richtung
E-Government" erläutert der Leiter der EDV-Gruppe der ADD, Erich
Scherf, den technischen Hintergrund der Chipdatei.

Über das Internet der ADD kann sich jeder Interessierte eine
anonymisierte Auswertung der Zahl der gemeldeten Hunde im jeweiligen
Landkreis oder der kreisfreien Stadt, nach den in der Chipdatei
erfassten Hunderassen, dem Geburtsjahr der Hunde und dem Rechtsgrund
der Meldepflicht ansehen.


 



 

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