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AHO Aktuell - 21.11.2005

Ab 1. Dezember können wieder Geflügelausstellungen genehmigt werden


Stuttgart (aho) - "Vor dem Hintergrund der bislang negativen
Untersuchungsergebnisse, dem bundesweiten Ablauf der
Aufstallungspflicht zum 15. Dezember 2005 und den positiven
Erfahrungen der Bundesländer mit der Genehmigungspraxis, ist es
vertretbar, Geflügelausstellungen in Baden-Württemberg unter
Einhaltung der besonderen Sicherheitsbestimmungen der
Geflügelpestüberwachungsverordnung zum 1. Dezember 2005 auf Antrag
wieder zu genehmigen", erklärte der baden-württembergische Minister
für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (21.
November) bei einem Informationsbesuch des Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamts in Fellbach bei Stuttgart. Die Zulassung
von Rassegeflügel zu einer Ausstellung, so Hauk , könne dann erteilt
werden, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor der Ausstellung im
geschlossenen Stall gehalten wurden und längstens zwei Tage vor der
Ausstellung eine tierärztliche Untersuchung stattgefunden habe, wie
dies in der bisherigen Fassung der Geflügelpestüberwachungsverordnung
vorgesehen ist.

Die Bundes-Eilverordnung verfügt eine Aufstallungspflicht bis zum 15.
Dezember. "Es sieht so aus, als könne dies auch wie vorgesehen dann am
15. Dezember aufgehoben werden", sagte Hauk . Nach Einschätzung des
nationalen Referenzlabors, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der
Insel Riems , sei eine Verlängerung der Aufstallungspflicht über den
15. Dezember hinaus derzeit nicht erforderlich. Die Gefährdungslage
könnte sich aber mit dem Rückzug der Zugvögel wieder verschärfen.
"Spätestens im Frühjahr ist eine erneute Risikoeinschätzung unter
Bewertung der Seuchenlage in den betroffenen Ländern, der Flugrouten
des Vogelzuges sowie unter Einbeziehung der Monitoringergebnisse vor
Ort erforderlich", betonte Minister Hauk .

Minister Hauk informierte sich bei seinem Besuch des Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamts über Ablauf und Erfahrungen der
Wissenschaftler mit den Untersuchungen und Beobachtungen des Wild- und
Hausgeflügelmonitorings in Baden-Württemberg. Als sogenanntes
Frühwarnsystem werden seit September 2005 bundesweit Untersuchungen
des Wildvogelbestandes durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf
der Untersuchung von freilebendem Wassergeflügel, insbesondere
Wildenten, die als wichtigstes Reservoir des Erregers gelten, jedoch
nur selten erkranken. In Baden-Württemberg werden die Wildenten anhand
der Jagdstrecke in drei Schwerpunktregionen am Bodensee, Oberrhein und
an der Donau verstärkt beprobt. Diese Gebiete spielen nach
Einschätzung der Vogelwarte Radolfzell auch als Rast- bzw.
Überwinterungsgebiet von Zugvögeln aus den von der Geflügelpest
betroffenen westlichen Gebieten Russlands eine Rolle. Die
Probenentnahme erfolgt mittels Kloakentupfer, einer einfachen Methode.
Bei positiven oder fraglichen Testergebnissen der
Screeninguntersuchungen erfolgen Abklärungsuntersuchungen,
insbesondere die Typisierung der Influenzaviren, am nationalen
Referenzlabor, dem Friedrich-Löffler-Institut ( FLI ) auf der Insel
Riems . Bislang wurden neun Wildvogelproben aus Baden-Württemberg am
FLI abgeklärt. Es wurde jedoch noch kein Influenzavirus vom
gefährlichen Typ H5N1-Asia festgestellt.

Diese Untersuchungsergebnisse sind notwendig, um einen Überblick über
den Gesundheitsstatus der Wildvogelpopulation zu erhalten und um eine
mögliche Infektion durch Zugvögel frühzeitig zu erkennen. "Für die
Beschaffung und Entnahme des Probenmaterials zählen wir auf die
bewährte Unterstützung durch die Jagdausübungsberechtigten und die
Mitglieder der Vogelschutzverbände", betonte Minister Hauk und
forderte gleichzeitig nochmals dazu auf, die Probeneinsendung während
der laufenden Jagdsaison bis Mitte Januar 2006 noch zu intensivieren.

"Beim Wildvogelmonitoring wurden in Baden-Württemberg aus den
ausgewiesenen Kontrollgebieten 171 Enten untersucht, landesweit liegt
die Probenzahl unter Einbeziehung weiterer Wildvogelarten bereits bei
derzeit 284 Tieren", informierte Hauk . So wurden beispielweise auch
Schwäne, Blesshühner, Gänse, verschiedene Singvögel, andere
Wasservogelarten und einzelne Greifvögel untersucht.

"Nach Einschätzung der Vogelwarte Radolfzell ist am Bodensee das
Maximum des Zuzuges von Wasservögeln für diese Herbstsaison bereits
abgeschlossen. Am Oberrhein ist der Vogelzug derzeit noch im Gange",
erläuterte Hauk . So seien relevante Arten wie Gänse und Enten am
Oberrhein teilweise erst in den nächsten Wochen in größerer Zahl zu
erwarten: Die hier überwinternden Saatgänse aus der Tundra Russlands
kommen vor allem im Dezember an den Oberrhein oder auf die Baar und
verbleiben bis Anfang März.

Im Rahmen der bundesweiten Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel in
Auslaufhaltung wurden in Baden-Württemberg nur 50
Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese Betriebe unterliegen einer
weitergehenden Untersuchungspflicht mittels Blutproben, der sich
jedoch auch weitere Geflügelhaltungen auf freiwilliger Basis
angeschlossen haben. Bisher wurden bereits 1520 Proben von
Nutzgeflügel mit negativem Ergebnis untersucht.


 



 

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