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AHO Aktuell - 09.12.2005

Schweiz: Kanton Wallis verbietet Haltung von zwölf Hunderassen


Sitten (aho) - Die Walliser Regierung hat an ihrer wöchentlichen
Sitzung beschlossen, auf seinem Kantonsgebiet zwölf Hunderassen und
deren Kreuzungen zu verbieten. Dieses Verbot betrifft die Haltung von
neuen Hunden der zwölf Rassen ab dem 1. Januar 2006. Für die derzeit
im Wallis gehaltenen Hunde der betreffenden Rassen werden
Übergangsregelungen getroffen.

Folgende zwölf Hunderassen sind laut einer Presseinformation vom
Verbot der Walliser Regierung betroffen: Pitbull-Terrier,American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier,
Dobermann, argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff,
spanischer Mastiff, Neapolitan Mastiff und Tosa. Diese Hunderassen
standen bisher schon auf der Liste der potentiell gefährlichen Hunde
und mussten außerhalb der Privatsphäre einen Maulkorb tragen und an
der Leine geführt werden.

Im Wallis leben derzeit rund 300 Hunde, die zu den Hunderassen gemäss
Liste gehören. Für diese Hunde sieht der Staatsrat Übergangsregelungen
mit Ausnahmen vom Verbot vor.

Innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Monaten, die am 30. Juni 2006
ausläuft, werden die Hunde einer Beurteilung unterzogen und von
Fachpersonen geprüft. Die Prüfung bezieht sich auf die Art und Weise
der Haltung der Tiere und deren Verhalten. In Zweifelsfällen kann eine
Verhaltensprüfung des Hundes angeordnet werden. Sofern das durch den
betreffenden Hund bestehende Unfallrisiko als gering eingestuft wird,
kann auf das Verbot des Hundes verzichtet werden. Diese Ausnahmen
gelten nur für Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 im Wallis gehalten
wurden.

Per Ende Januar 2005 wurden im Kanton Wallis insgesamt 17.066 Hunde
gehalten. Die gefährlichen Hunde gemäss der Liste machen somit
lediglich 1.7 Prozent aller im Wallis sich aufhaltenden Hunde aus. Die
Walliser Regierung ist der Auffassung, dass für das Halten von Hunden
auch nach dem Teilverbot für alle Hundefreunde eine große Auswahl an
Hunden besteht.

Die Kantonsregierung reagiert damit auf den Tod eines
sechsjährigen Jungen, der kürzlich von drei Pitbulls zerfleischt
wurde. Die bisher zögerliche Haltung der Bundesbehörden habe den
Staatsrat dazu geführt, im Hinblick auf eine gesamtschweizerische
Regelung einen Gang schneller zu schalten und ein beschränktes
Hundehaltungs-Verbot einzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung
vom Freitag.


 



 

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