Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.12.2005

BGH - Urteil: Veganer müssen Hochsitz für die Jagd dulden


Karlsruhe (aho) - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
entschieden, dass es der Eigentümer eines zu einer Jagdgenossenschaft
gehörenden Grundstücks, das weder land- noch forstwirtschaftlich
genutzt wird, dem Jagdpächter nicht aus Gewissensgründen untersagen
kann, auf dem Grundstück einen Hochsitz und eine Fütterungseinrichtung
zu errichten.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger (Miteigentümer und
Nießbrauchsberechtigte eines Grundstücks), die als Veganer aus
ethischen Gründen die Jagd auf Tiere gänzlich ablehnen, Beseitigung
des ohne ihre Zustimmung erbauten Hochsitzes verlangt; der beklagte
Jagdpächter hatte im Wege der Widerklage Duldung seiner jagdlichen
Einrichtungen gefordert. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen
und der Widerklage stattgegeben. Dem ist der Bundesgerichtshof im
Anschluss an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April
2005 3 C 31/04 - gefolgt. Nach übereinstimmender Auffassung der
beiden obersten Bundesgerichte verstößt die im Bundesjagdgesetz
bestimmte Mitgliedschaft der Eigentümer von Grundstücken in einer
Jagdgenossenschaft nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere weder
gegen die Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), die Vereinigungsfreiheit
(Art. 9 GG) oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG)
noch gegen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der
Jagdgegner wird dadurch nicht gezwungen, gegen sein Gewissen die
Jagdausübung aktiv zu fördern, sondern er muss sie lediglich passiv
hinnehmen. Das zum französischen Jagdrecht ergangene, teilweise
abweichende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
vom 29. April 1999 in der Sache Cassagnou u.a. gegen Frankreich
(veröffentlicht in NJW 1999, 3695) ist auf das deutsche Recht nicht
übertragbar. Infolgedessen können die Grundstückseigentümer und die
zur Nutzung berechtigte Nießbraucherin hier, eine nach den maßgebenden
Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes gestattete
Errichtung eines Hochsitzes nicht verhindern.

Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05
AG Pirmasens - Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 2 C 539/03
LG Zweibrücken - Entscheidung vom 30. November 2004 - 3 S 126/04



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de