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AHO Aktuell - 22.12.2005

Liechtenstein: Schärfere Vorschriften für Hunde +++ Beißunfälle werden meldepflichtig


Vaduz (aho) - In den vergangenen Jahren kam es im umliegenden Ausland
gehäuft zu Angriffen von Hunden auf Personen, meist Kindern, die
dadurch zum Teil schwer verletzt oder gar getötet wurden. Diese
Vorkommnisse haben die Regierung von Lichtenstein nach einer
Mitteilung der Liechtensteiner Landesverwaltung veranlasst, das
Gesetz über das Halten von Hunden zu überprüfen. Ein Bericht und
Antrag zur Abänderung des Gesetzes wurde nun zuhanden des Landtags
verabschiedet. Übergeordnetes Ziel der geplanten Abänderung bildet
der Einbau von Bestimmungen in das bestehende Gesetz, um künftigen
Übergriffen durch Hunde möglichst vorzubeugen und generell auf eine
Verbesserung der Haltungssituation von Hunden hinzuwirken, teilt die
Landesverwaltung mit.

Die Gesetzesvorlage basiert im wesentlichen auf 4 Grundpfeilern: Dazu
gehört zum einen die Einführung gesetzesspezifischer
Begriffsbestimmungen mit der Umschreibung des potentiell gefährlichen
Hundes und des gefährlichen Hundes. Eine zweite Säule regelt sodann
die Bewilligungspflicht für diese zwei Hundekategorien und die
Voraussetzungen für die Haltebewilligung sowie die Haltebedingungen.
Eine weitere Neuerung bildet die Einführung des Prüfungswesens. Dabei
sind die Prüfungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung, gegliedert
in eine Sachkundeprüfung und in eine Sozialverträglichkeitsprüfung
des Hundes, für jedermann offen. Die bei erfolgreicher Absolvierung
vorgesehene Steuerbefreiung soll dabei als Anreiz wirken. Die vierte
Komponente bildet die Reduktion der Gemeindezuständigkeit auf die
Bereiche Hundekontrolle und Steuereinhebung, wobei der gesamte übrige
Vollzug des Gesetzes neu dem Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen übertragen wird.

Flankierend zu diesen Eckpfeilern werden die elektronische
Identifikation mit Mikrochip und der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung obligatorisch. Beißunfälle werden
meldepflichtig und zur Unterstützung der zuständigen Amtsstellen
können Sachverständige hinzugezogen werden.


 



 

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