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AHO Aktuell - 29.12.2005

Siegburg: Friedhöfe sind keine Hundeklos


Siegburg (aho) - Ab 1. Januar 2006 ist es nicht mehr gestattet,
Hunde bei Besuchen der Siegburger Friedhöfe mitzuführen. Ausgenommen
von diesem vom Stadtrat beschlossenen generellen Hundeverbot sind
Blindenhunde.

Wie auch beim Hundeverbot auf Spielplätzen kostet die Hundehalter ein
Verstoß ein Verwarnungsgeld von 35,00 EURO, in Wiederholungsfällen
kann ein deutlich höheres Bußgeld verhängt werden.

Das Hundeverbot entspricht laut Kreisverwaltung dem Wunsch vieler
Besucherinnen und Besucher der städtischen Friedhöfe. Erfahrungen
zeigen, dass viele Hunderhalter den Friedhof auch aufsuchen, um die
"Vierbeiner" dort ihr Geschäft verreichten zu lassen. Dies soll durch
die neue Regelung verhindert werden.


 



 

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