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AHO Aktuell - 31.12.2005

Österreich: Versicherungspflicht für Wiener Hunde ab Neujahr Pflicht


Wien (aho) - Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 zur Welt kommen und in
Wien gemeldet sind, ist künftig der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung verpflichtend. Wien ist nach Oberösterreich
bereits das zweite österreichische Bundesland, in dem das
Tierhaltegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung vorschreibt. Wie der
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs am Donnerstag
informierte, soll die Mindestversicherungssumme in Wien EUR 725.000,-
betragen. Die fehlende Hundehaftpflichtversicherung für den ab 1.
Januar 2006 zur Welt gekommenen Hund ist eine Verwaltungsübertretung,
bei der man eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.500,- riskiert.

Die Hundehaftpflichtversicherung des Tierhalters übernimmt die durch
den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden und damit verbundene
gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Österreichische Versicherer
bieten eigenständige Hundehaftpflichtversicherungen an, oft ist das
Risiko der Hundehaftpflicht aber auch in einer Bündelversicherung wie
der Eigenheimversicherung mit abgedeckt. In der Haushaltsversicherung,
die Schäden durch Katzen und Kleintiere einschließt, können Hunde
meist über eine Zusatzdeckung aufgenommen werden.

Auch für Hunde, die vor dem Stichtag 1.1.2006 zur Welt kamen und für
die der Abschluss nicht verpflichtend ist, ist eine
Haftpflichtversicherung sinnvoll: Selbst das harmloseste Schoßhündchen
kann enorme Schäden verursachen, wenn es seinem Besitzer entwischt und
ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall erleidet.

In Wien leben ca. 47.000 gemeldete Hunde, die Zahl der nicht
gemeldeten wird als ebenso hoch eingeschätzt, heißt es in einer
Pressemitteilung des Versicherungsverbandes.


 



 

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