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AHO Aktuell - 03.01.2006

Mecklenburg-Vorpommern: Rasseliste der Hundehalterverordnung aktualisiert


Schwerin (aho) - Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01.
Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der
Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino,
Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino
Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet
gefährlichen Hunden. Das teilt das Inneneinministerium von
Mecklenburg-Vorpommern

"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom
16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen
Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen,
nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem
Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung
(vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und
der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die
Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen
geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich
insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen
Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004",
betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm.

Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in
Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren
praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle
aufgefallen sind.

Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier
und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im
Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich
eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet
nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der
Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet.
Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die
Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber
grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass
von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so
sein Appell an alle Hundehalter."


 



 

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