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AHO Aktuell - 16.01.2006

Bielefeld: Behörden spüren nicht gemeldete Hobby-Geflügelhaltungen auf


Bielefeld (aho) - Trotz wiederholter Hinweise auf die Meldepflicht
für Geflügelhaltungen werden in Bielefeld immer wieder bisher
unbekannte Haltungen ermittelt. "Wir glaubten, dass die Meldepflicht
nur für bäuerliche Geflügelhaltungen gilt", ist dann eine oft
vorgebrachte Entschuldigung für die unterbliebene Meldung. Das
Veterinäramt der Stadt Bielefeld weist daher erneut darauf hin, dass
sämtliche Geflügelhaltungen, seien sie auch noch so klein, zu melden
sind. Auch die Tierhaltungen in Hausgärten oder Kleingartenanlagen
unterliegen der Meldepflicht. Gerade in Kleingartenkolonien wurden
wiederholt nicht gemeldete Geflügelhaltungen festgestellt.
Meldevordrucke sind im Gesundheits-, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt oder bei praktizierenden Tierärzten
erhältlich und auf den städtischen Internetseiten abrufbar.

Für türkisch oder russisch sprechende Geflügelhalter, die gerade in
Kleingartenkolonien nicht selten Tiere halten, werden Hinweise in der
jeweiligen Landessprache verteilt. Zukünftig werden auch die
Stadtwache und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung
der Meldepflichten kontrollieren und so mithelfen, dass Schwachstellen
und Lücken in der Geflügelpestvorbeugung frühzeitig erkannt werden
können.

Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeugung sind aber alle Bürger
aufgerufen. Hinweise zu auffälligen Geflügelhaltungen und erkennbar
kranken oder verendeten Vögeln sind nicht nur für die frühe
Krankheitsfeststellung wichtige Informationen. Zukünftige zusätzliche
Bekämpfungsmaßnahmen wie Stallpflichten oder besondere
Hygienemaßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die Halter
"erreichbar" und Haltungen im Veterinäramt registriert sind.

Aktuell hat die Prävention einer Einschleppung durch den Personen- und
Warenverkehr höchste Priorität. Dazu werden die Fahrer von LKW mit
Waren aus Ländern, die von Geflügelpest betroffen sind oder
Busreisende aus diesen Ländern während der Fahrt kontrolliert. Der
überwiegende Teil der Reisenden hat sich offensichtlich auf die
Tierseuchenlage eingestellt und verzichtet überwiegend auf die
Mitnahme von Geflügelprodukten. Bisher wurden nur in einem Fall Eier
und Lebensmittel aus der Türkei sichergestellt.

Bis zur Rückkehr der Zugvögel im März sollten Geflügelhalter von "frei
laufenden" Tieren die Zeit nutzen und Vorbereitungen auf eine sehr
wahrscheinlich angeordnete Stallpflicht ergreifen, informieren
Ordnungs - und Veterinäramt der Stadt Bielefeld.

 



 

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